Wie hoch ist das Streikgeld?
Auch wenn für Streikende kein Gehaltsanspruch besteht – Streikgeld bekommen nur Gewerkschaftsmitglieder. Die Streikunterstützung der GEW für Arbeitskampfmaßnahmen beträgt in der Regel für jeden Streiktag das dreifache
des Monatsbeitrages, zuzüglich 5 Euro für jedes Kind. Voraussetzung, um Streikgeld zu erhalten, ist die Eintragung in den Streiklisten. Für stundenweise Warnstreiks wird der Nettogehaltsabzug gegen Vorlage der Verdienstbescheinigungen erstattet. Wer erst während des Streiks in die GEW eintritt, bekommt ab dem Eintrittstag Streikgeld.
Die im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften erkennen gegenseitig ihre Streikaufrufe an. Mitglieder anderer DGB-Gewerkschaften, die dem Streikaufruf
der GEW folgen, können daher bei ihrer Gewerkschaft Streikgeld beantragen.
Alle Informationen als Flyer zum Download: Lehrkräfte im Streik.pdf