Wie funktioniert ein Notdienst?
Für die Vereinbarung eines Notdienstplanes mit dem Arbeitgeber sind die gewerkschaftlichen Arbeitskampfleitungen vor Ort zuständig. Die Personalräte sind hier nicht zuständig und auch nicht involviert, da sie nicht Arbeitskampfpartei sind. Beschäftigte, die sich nicht am Streik beteiligen wollen, haben keinen Anspruch darauf, innerhalb solcher Notdienste während des Streikes
berücksichtigt zu werden. Notdienste dürfen vom Arbeitgeber nicht einseitig angeordnet werden.
Alle Informationen als Flyer zum Download: Lehrkräfte im Streik.pdf