Wer entscheidet, wo und wann gestreikt wird?


Das entscheidet die streikführende Gewerkschaft. Einen Streik ohne gewerkschaftlichen Streikaufruf nennt man auch „wilden Streik“. Er ist in Deutschland nicht zulässig.

Es können also die Beschäftigten aller Einrichtungen streiken, die von der Gewerkschaft zum Streik aufgerufen werden. Das müssen nicht alle von der Tarifauseinandersetzung Betroffenen sein. Aufgerufen werden in der

Regel immer nur eine bestimmte Anzahl von Einrichtungen oder die Einrichtungen in bestimmten Regionen, um die Kraft der streikenden Mitglieder

möglichst wirksam einzusetzen und auch lang andauernde Tarifauseinandersetzungen gegebenenfalls durch Wechsel der bestreikten Einrichtungen durchhalten zu können. Streiks – auch Warnstreiks – werden grundsätzlich von den gewerkschaftlichen Arbeitskampfleitungen organisiert.

Diese werden von den gewählten Gremien der streikführenden Gewerkschaft berufen. Die örtlichen Arbeitskampfleitungen der GEW handeln vor Ort im Auftrage der Landesarbeitskampfleitung des GEWLandesverbandes.

Die Koordination erfolgt durch die zentrale Arbeitskampfleitung auf Bundesebene. Ob überhaupt ein Streik stattfindet, entscheidet sich in der Urabstimmung.

Wenn sich die Mehrheit der Mitglieder für eine Arbeitsniederlegung entscheiden, kann die Gewerkschaft zum Streik aufrufen.


Alle Informationen als Flyer zum Download: Lehrkräfte im Streik.pdf