Welche Rolle spielen in den Tarifauseinandersetzungen „Warnstreiks“?


Wie der Name bereits sagt, sind sie eine nachdrückliche Warnung an die Arbeitgeberseite, Blockadehaltungen in bzw. vor Tarifverhandlungen aufzugeben und sich am Verhandlungstisch konstruktiv zu verhalten. Sie sollen den Arbeitgebern die Entschlossenheit der Gewerkschaftsmitglieder signalisieren, ihre berechtigten Interessen auch mit Maßnahmen des Arbeitskampfes durchzusetzen.

Den Warnstreik hat das BAG bereits in seiner Entscheidung vom 17.12.1976 für rechtmäßig erklärt. Wörtlich führte das BAG 1976 dazu aus:


„Der Zweck vonWarnstreiks besteht darin, durch die Ausübung milden Druckes festgefahreneTarifverhandlungen zu beleben oder auch die erstmalige Aufnahme

vonTarifverhandlungen zu beschleunigen. Er entspricht damit dem allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel in besonderer Weise.“


Er ist verfassungsmäßig genauso zulässig und rechtmäßig wie der Streik selbst auch.


„Ein derartiges Verfahren entspricht gerade dem allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einerseits noch nicht zu einem unbefristeten Arbeitskampf

überzugehen,wenn die Verhandlungsmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind, andererseits darauf hinzuwirken, den tariflosen Zustand und damit nicht befriedeten Zustand möglichst schnell zu beenden. Derartige kurze Warnstreiks werden auch allgemein als zulässig und rechtmäßig angesehen.”



Alle Informationen als Flyer zum Download: Lehrkräfte im Streik.pdf