Welche Funktion haben die Gewerkschaften im Streik?
Ein Streik ist nur dann rechtmäßig, wenn er von einer (oder mehreren) tariffähigen Gewerkschaft(en) getragen wird. Hierzu ist ein entsprechender Aufruf des zuständigen Gewerkschaftsvorstandes nötig, in der GEW der Koordinierungsvorstand, in dem Geschäftsführender Vorstand und Landesvorsitzende vertreten sind. Darüber hinaus muss eine Arbeitskampfleitung gebildet sein, die den Streik organisiert. Streikmaßnahmen, die nicht von
tariffähigen Gewerkschaften getragen werden, gelten als rechtswidrig und können zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen des Arbeitgebers bis hin zur außerordentlichen
Kündigung führen.
Gestreikt werden darf in Deutschland nur für Ziele, die man tarifvertraglich regeln kann und die noch nicht oder nicht mehr in einem ungekündigten Tarifvertrag geregelt sind.
Wenn die normalen Tarifverhandlungen zu keinem akzeptablen Ergebnis geführt haben und die Verhandlungen als gescheitert erklärt wurden, kann auf Beschluss der zentralen Arbeitskampfleitung eine Urabstimmung zur Durchführung eines Streikes durchgeführt werden.
Votieren hierbei mindestens 75 Prozent der befragten Kolleginnen und Kollegen für die Durchführung eines Streiks, so kann die Gewerkschaft zum Streik aufrufen.
Selbst, wenn sich später herausstellen sollte, dass der gewerkschaftliche Streik rechtswidrig war, sind weitergehende Maßnahmen gegen Teilnehmer ausgeschlossen.
Das BAG hat klargestellt, dass ein gewerkschaftlicher Streik von vornherein die Vermutung der Rechtmäßigkeit in sich trägt.
Alle Informationen als Flyer zum Download: Lehrkräfte im Streik.pdf