Warum sind Arbeitskämpfe notwendig?


Das Tarifvertragsgesetz eröffnet den Gewerkschaften das Recht, in freien Verhandlungen mit den Arbeitgebern Tarifverträge über die Arbeits- und Vergütungsbedingungen zu Gunsten der abhängig Beschäftigten auszuhandeln.

Über die notwendigen Bedingungen für das Funktionieren der so beschriebenen Tarifautonomie hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner grundlegenden Entscheidung vom 04.04.1995 ausgeführt:


„DasTarifvertragssystem ist darauf angelegt, die strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmer beimAbschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives

Handeln auszugleichen und damit ein annähernd gleichgewichtiges Aushandeln der Löhne und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Funktionsfähig ist die Tarifautonomie folglich nur, solange zwischen den Tarifvertragsparteien ein ungefähres Gleichgewicht – Parität – besteht.“


Das Bundesarbeitsgericht (BAG) geht in einer Grundsatzentscheidung vom 10.06.1980 in diesem Zusammenhang dabei deutlich auf die Notwendigkeit von Streikmaßnahmen der Gewerkschaften in offenen Tarifauseinandersetzungen

ein:


„1.Das geltende, dieTarifautonomie konkretisierende Tarifrecht setzt voraus, dass die sozialen Gegenspieler das Verhandlungsgleichgewicht mit Hilfe von Arbeitskämpfen herstellen und wahren können.

2.Das bedeutet in der Praxis, dass regelmäßig zunächst die Gewerkschaften auf das Streikrecht angewiesen sind,weil sonst das Zustandekommen und die inhaltliche Angemessenheit vonTarifverträgen nicht gewährleistet wären.“


Die Herstellung der Kampfparität – auch Waffengleichheit genannt – muss durch die Gewerkschaften und die in ihnen organisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst geschehen, und zwar durch die tatsächliche Fähigkeit, Arbeitskämpfe androhen und durchführen zu können. So sind z.B. der TV-L und sein Vorgänger BAT/ BAT-O Tarifverträge, deren Durchsetzung, Verbesserung

und Verteidigung seit 40 Jahren durch den Einsatz von Arbeitskampfmaßnahmen seitens der Gewerkschaftsmitglieder erkämpft wurden.

Voraussetzung für eine funktionierende Tarifautonomie ist die eigene Stärke der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften. Sind sie schwach, weil z. B. die Einsicht in die Notwendigkeit der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder der Mut zur Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen fehlt, helfen weder Gerichte noch der Staat. Ohne eine konsequente Verhandlungsführung, die von kraftvollen Maßnahmen der Beschäftigten

bis hin zu Streikaktionen begleitet wird, können in der Regel keine akzeptablen Vereinbarungen über die Arbeits- und Vergütungsbedingungen der Beschäftigten

in Tarifverträgen getroffen werden.



Alle Informationen als Flyer zum Download: Lehrkräfte im Streik.pdf