Müssen die Weisungen der Vorgesetzten befolgt werden?


Vorgesetzte, die vermutlich aus Unkenntnis der Rechtslage oder aus Überschätzung der eigenen Kompetenz und Zuständigkeit versuchen, sich in die Arbeitskampfmaßnahmen der Beschäftigten einzumischen, begehen selbst Rechtsbruch. Derartige rechtswidrige Handlungen sind mit ihrem Amtseid, der sie zur Einhaltung der Gesetze verpflichtet, nicht vereinbar.

Im Übrigen sollten dieMitglieder der Schulleitung nicht vergessen, dass die streikenden Kolleginnen und Kollegen auch für die Verbesserung der Arbeits- und Vergütungsbedingungen der Beamten und Funktionsträger mitkämpfen.

Weisungen der Dienstvorgesetzten müssen in einer solchen Situation nicht befolgt werden. Sollte es dennoch Versuche zur Disziplinierung der Beschäftigten geben, wird die Gewerkschaft ihre betroffenen Mitglieder mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mittel schützen.


Alle Informationen als Flyer zum Download: Lehrkräfte im Streik.pdf