Muss man zum Streiken Gewerkschaftsmitglied sein?


Grundsätzlich dürfen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer streiken, denn das Streikrecht hat über die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit Verfassungsrang.

Auch Unorganisierte und Mitglieder von Gewerkschaften oder Verbänden, die nicht zum Streik aufgerufen haben, können und dürfen selbstverständlich mitstreiken. Dazu hat das BAG in seinem Urteil vom 10.06.1980 ausgeführt:


„Nicht organisierte Arbeitnehmer sind potenzielle Kampfbeteiligte. Sie können sich einem Streik anschließen und in diesem auch ausgesperrt werden. Das entspricht der ständigen Rechtsprechung (...) und ist vom Großen Senat des BAG wiederholt bekräftigt worden.“


Allerdings erhalten Nichtmitglieder von den zum Streik aufrufenden Gewerkschaften weder Streikgeld noch können sie gewerkschaftlichen Rechtsschutz erhalten. Zu dieser „Ungerechtigkeit“ noch einmal das BAG in der o. g. Entscheidung:


„Gewerkschaftsmitglieder erhalten ihre Streikunterstützung nicht als soziale Sonderzuwendung. Sie haben sie mit einemTeil ihres Gewerkschaftsbeitrages erworben. Ihre nicht organisierten Kollegen können in entsprechendem Umfang für Lohnausfälle im Arbeitskampf vorsorgen, ohne einer Gewerkschaft beitreten zu müssen. Wenn sie das versäumt haben, müssen sie den Verdienstausfall im Arbeitskampf mit Sozialleistungen überbrücken.“


Der erkämpfte Tarifvertrag entfaltet zwar seine normative Wirkung nur für die Gewerkschaftsmitglieder, praktisch werden jedoch die Nichtorganisierten stets gleichgestellt.


Schon aus koalitionspolitischen Gründen vermeiden die Arbeitgeber jede Schlechterstellung derjenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich keiner Gewerkschaft angeschlossen haben. Der Grund liegt auf der Hand: Alle würden sofort Gewerkschaftsmitglieder, um für die Zukunft an tariflichen Verbesserungen teilhaben zu können. Beschäftigte, die nicht Mitglied der GEW sind,  können sich an Streiks/Warnstreiks beteiligen. Sie sollen dazu sogar motiviert werden, um eine Spaltung und Schwächung der Kampfkraft in der Einrichtung zu vermeiden. Zur Durchsetzung von Tarifzielen ist es unbedingt erforderlich und persönlich nur von Vorteil, als unorganisierter Beschäftigter rechtzeitig der Gewerkschaft beizutreten!



Alle Informationen als Flyer zum Download: Lehrkräfte im Streik.pdf