Können auch Mitglieder der Personalvertretungen mitstreiken?


Mitglieder von Personalvertretungen können selbstverständlich als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Streik teilnehmen, als Gewerkschaftsvertreter zum Streik aufrufen und diesen organisieren, Mitglied der Arbeitskampfleitung sein oder weitere gewerkschaftliche Aufgaben im Streik wahrnehmen (z.B. Notdienstvereinbarungen aushandeln). Dies gilt auch dann, wenn sie für ihre Personalratstätigkeit voll oder teilweise freigestellt sind. Der Personalrat als Gremium muss sich im Arbeitskampf neutral verhalten. Doch auch vor und während eines Streiks kann und darf der Personalrat die Beschäftigten

informieren, auch in Personalversammlungen unter Beteiligung von Gewerkschaftsvertretern.


Alle Informationen als Flyer zum Download: Lehrkräfte im Streik.pdf