Kann man auch in den Ferien streiken?


Schulferien sind kein Urlaub, sondern unterrichtsfreie Zeit. Daher können die Beschäftigten an Schulen selbstverständlich auch in den Ferien streiken. Wenn eine

Lehrkraft sich am letzen Tag vor den Ferien in einem unbefristeten Streik befindet, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er/sie in der unterrichtsfreien Zeit weiterstreikt.

Bereits angetretener oder bewilligter Urlaub wird durch einen Streik nicht berührt, während dieses Urlaubs besteht also ein Entgeltanspruch. Der Arbeitgeber kann den bewilligten Urlaub auch nicht wegen des Streiks widerrufen. Streikende sollten sich mit der Streikleitung abstimmen, bevor sie einen bewilligten Urlaub antreten.

Nach Streikbeginn beantragten Urlaub kann der Arbeitgeber verweigern, auch wenn dadurch noch nicht genommener Resturlaub verfällt. Für Neueingestellte

verlängert sich die 6-monatige Urlaubssperre durch einen Streik nicht.


Alle Informationen als Flyer zum Download: Lehrkräfte im Streik.pdf