Am Dienstag, den 05.03., werden sich massenhaft angestellte Lehrkräfte am Warnstreik beteiligen. Sicherlich gibt es auch an eurer Schule Angestellte, die zur machtvollen GEW-Kundgebung nach Hannover fahren und eine Unterrichtslücke in eurem Stundenplan hinterlassen. Als beamtete Kolleg/inn/en seid ihr nicht verpflichtet, den ausfallenden Unterricht eines Vertragslehrers zu übernehmen. Ja, es wäre geradezu unsolidarisch, als Streikbrecher den ja auch für alle Beamten mitstreikenden Angestellten in den Rücken zu fallen.
Hier ein Auszug aus der Schulleitermitteilung (Download hier) dazu:
Beamteneinsatz ist rechtswidrig!
Der Einsatz von Beamtinnen und Beamten zur Vertretung streikender Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer ist rechtswidrig, weil es dafür keine gesetzliche Regelung gibt. Ordnet ein Schulleiter an, dass der Beamte Vertretungsunterricht für einen streikenden Kollegen geben soll, ist dies rechtswidrig. Beamtinnen und Beamte, denen rechtswidrig eine entsprechende Vertretungstätigkeit zugewiesen wurde, können ihre Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnung geltend machen. Das nennt man Remonstration. Das gilt natürlich auch für Schulleiterinnen und Schulleiter, wenn sie eine entsprechende Anordnung der vorgesetzten Dienststelle bekommen.