Bewirtungskosten für Kolleginnen und Kollegen anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand sind nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes steuerlich absetzbar, da sie beruflich veranlasst sind. Uns sind als GEW-KV Leer gegenteilige Entscheidungen der hiesigen Finanzämter bekannt. Berufen könnt ihr euch auf Aktenzeichen VI R 52/03 BStBl. 2007 II Seite 317.
Gleichzeitig wurde entschieden, dass diese Regelung jedoch nicht für die Bewirtung bei Geburtstagen gilt.
(Uwe Schwarze/Dieter Müller)