Beschäftigte im Öffentlichen Dienst der Länder dürfen bei der Entwicklung der Löhne und Gehälter sowie der Besoldungsbezüge für Beamte nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgehängt werden.
Die Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes verlangen eine Erhöhung der Entgelte um 5,5%, mindestens aber 175 €. Die Arbeitgeber sprechen von einer maßlosen und unfinanzierbaren Forderung. Sie verschweigen, dass ein Tarifbeschäftigter in der Entgeltgruppe E 13 Stufe 5 ab 1. März 2015 179 € pro Monat weniger verdienen wird wie sein Kollege im Tarifbereich Bund und Kommunen, denn dort wurde im letzten Jahr ein Tarifabschluss von 5,4% bei einer Laufzeit von 2 Jahren erreicht.
Mit uns gibt es keine tarifliche Billiglösung – wir wehren gegen ein Tarifdiktat.
Aber den Arbeitgebern reicht dies noch nicht. Sie wollen an die betriebliche Altersversorgung ran und verlangen eine Absenkung ihrer Aufwendungen als Gegenleistung für einen Tarifabschluss. Die Verteilung der Beiträge zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist seit 2002 so geregelt, dass der Arbeitgeber 6,45% und der Beschäftigte 1,41% vom Bruttoeinkommen einbezahlt. Mehr Geld auf dem Konto gegen eine schlechtere Altersversorgung – dieser Deal ist mit uns nicht zu machen.
Die Zusatzversorgung ist kein Sparschwein – keine Einschnitte in der Altersversorgung
Es geht auch wieder um L-EGO, die Länder-Entgeltordnung für angestellte Lehrkräfte. Es ist ein tarifpolitischer Skandal, dass die Arbeitgeber bis heute die eigentlich selbstverständliche tarifliche Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte verhindert haben, obwohl darüber bereits seit 2006 verhandelt wird. Und Tarifvertrag kann auch nicht heißen, dass wir nur das unterschreiben, was die Arbeitgeber uns vorlegen. Ein Abschluss in tariflichen Fragen ist ein Kompromiss zwischen einer gewerkschaftlichen Forderung und einem Arbeitgeberangebot.
Eine Mogelpackung darf es nicht geben – für ein gutes L-EGO
Eine wichtige gewerkschaftliche Forderung in jeder Tarifrunde des Öffentlichen Dienstes ist die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten. Hier haben wir in Niedersachsen die besondere Situation, dass der Landtag für 2015 bereits eine Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 2,5% und für 2016 um 2,0% zugestimmt hat. Dabei darf es nicht bleiben. Ein höherer Tarifabschluss muss auf die Beamtenbesoldung übertragen werden
Volle Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten – dafür setzen wir uns ein.