In diesem Beitrag geht es um wichtige Informationen und Materialien zum Thema „Reisekosten bei Klassenfahrten“. Wir kämpfen als GEW dafür, dass Kolleginnen und Kollegen bei Klassenfahrten die vollen Reisekosten erstattet bekommen. Gute Argumente haben uns dazu die Gerichte gegeben:
– Zweck des Reisekostenrechts ist (auch) die Fürsorgepflicht des Dienstherrn
– Ein Verzicht auf Reisekostenvergütung ist nur aufgrund der freien Willenserklärung des Beamten/der Beamtin möglich, die wir nicht abgeben (sollten).
– Die Behörde darf von ihm/ihr einen solchen Verzicht nicht fordern.
– Klassenfahrten sind schulische Veranstaltungen.
– Es ist Sache des Staates ausreichende Mittel für die Ausbildung, Erziehung und Bildung der Schüler bereit zu stellen.
– Haushaltsrechtliche Belange stehen dem Anspruch der Lehrkräfte auf Erstattung ihrer tatsächlichen Aufwendungen nicht entgegen.
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof v. 02.08.2007)
– Das Gehalt des Beamten / der Beamtin wird im Rahmen der Alimentation für die private Lebensführung benötigt und steht nicht für dienstliche Verpflichtungen zur Verfügung.
(Oberverwaltungsgericht NRW, 14.11.2012)
– Ein Verzicht auf Reisekosten ist wegen der Tarifbindung beider Parteien im Vorhinein nicht möglich.
– Das Verlangen des Arbeitgebers die Bewilligung einer Klassenfahrt von einer Reisekostenverzichtserklärung abhängig zu machen, verstößt gegen Treu und Glauben.
Hier gibt es wichtige Dokumente zum Herunterladen:
1 Aushang für das „Schwarze Brett“ „GEW-Initiative für volle Reisekosten bei Klassenfahrten“
1 Informationsschreiben für die Schulpersonalräte
1 Musterschreiben „Reisekosten bei Klassenfahrten“
1 Schreiben der GEW-Rechtsstelle mit rechtlichen Informationen und einer Darstellung des weiteren Vorgehens.