Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2015 vom 18.12.2014 hat der Niedersächsische Landtag das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/2016 beschlossen (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30.12.2014, S. 477).
Mit Wirkung vom 01.06.2015 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 2,5 % erhöht. Die neuen Beträge im einzelnen könnt ihr den Besoldungstabellen entnehmen:
Für 2016 beschloss der Landtag zum 01.06. eine weitere Erhöhung um 2,0%.
Hat die Landesregierung ihr Herz für die Beamtinnen und Beamten entdeckt? Im Landtag begründete Finanzminister Schneider diese Maßnahme mit der Planungssicherheit des Landes und mit einer angemessene Beteiligung der Beamtinnen und Beamten an der allgemeinen Einkommensentwicklung. Ob dies tatsächlich der Fall ist, wird sich nach Abschluss der Tarifrunde 2015 zeigen, in der die GEW und die anderen Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes eine Anhebung der Tarifgehälter um 5,5% und eine Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten- und Versorgungsbezüge fordern. Ob dies politisch durchsetzbar sein wird, hängt auch von unserem gerwerkschaftlichen Engagement in dieser Tarifrunde ab.