GEW nimmt Stellung zum neuen nds. Schulgesetz

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft begrüßt die von der Landesregierung vorgelegte Novelle des Niedersächsischen Schulgesetzes.
Die Novelle ermöglicht es den Kommunen und Landkreisen, die Schulformen zu führen, die dem wachsen-den Interesse der Eltern an höheren Bildungsabschlüssen und den Bedingungen des demografischen Wandels Rechnung tragen. Es bietet den Schulträgern die Möglichkeit, alle Schulformen des gegliederten Schulsystems zu erhalten und Integrierte Gesamtschulen zu errichten. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft bleibt bei ihrer grundsätzlichen Forderung, dass die Integrierte Gesamtschule Regelschule werden soll.
Angesichts des demografischen Wandels ist es konsequent, dass Schulträger frei entscheiden können, ob sie bei Errichtung einer Integrierten Gesamtschule Schulen des gegliederten Schulsystems weiterführen.
Das Gymnasium wird durch die im Gesetz festgelegte Rückkehr zum Abitur nach 13 Jahren und die Reform der Gymnasialen Oberstufe sowie die Ermöglichung des gleichberechtigten Zugangs zum Ganztag so erneu-ert, wie das im ausführlichen Dialog-Prozess von allen Beteiligten gewünscht worden war. Zudem garantiert die Schulgesetznovelle allen Eltern, ihr Kind zu zumutbaren Bedingungen auf ein Gymnasium zu schicken. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass Gymnasien bei Errichtung von Integrierten Gesamtschulen Bestand haben. Mehr als 50 neue Integrierte Gesamtschulen wurden in den letzten Jahres gegründet, ohne dass ein Gymnasium geschlossen werden musste. Diese Entwicklung macht deutlich, dass in Niedersachsen immer mehr Eltern wünschen, dass ihr Kind an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule sein Abitur macht – eine positive Tendenz.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft begrüßt des Weiteren, dass alle Schulformen beim Zugang zu den von ihnen gewünschten Ganztagsmodellen (offener, teilgebundener oder gebundener Ganztag) gleichberechtigt sind.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft fordert, dass Schulsozialarbeit für alle Schulformen etabliert bzw. fortgeführt wird.
Grundschulen sollen jetzt die Möglichkeit erhalten, bis zum vierten Schuljahrgang differenziertere Lernrückmeldungen als Zensuren zu geben. Sie sind auch über die flexible Eingangsstufe hinaus nicht mehr auf Jahrgangsklassen festgelegt. Die Schullaufbahnempfehlung entfällt und wird ersetzt durch zwei auf den zukünftigen Bildungsweg der Schülerinnen und Schüler ausgerichtete Gespräche, die die Eltern über die Wahl der weiterführenden Schulform beraten.
Die Rechtsstellung der Gesamtschulen wird verbessert, auch wenn die Novelle ihnen – anders als das letzte rot-grüne Schulgesetz – nicht den Status von Regelschulen zuerkennt. Die Ungleichbehandlung der Schulform Gesamtschule im Vergleich zu den übrigen Schulformen wird abgebaut. Auch Integrierte Gesamtschulen können künftig eine eigene Grundschule führen.

Die vollständige ausführliche Stellungnahme kann hier Stellungnahme der GEW zum Niedersaechsischen Schulgesetz heruntergeladen werden.

Lektüretipp: Das neue Ammerland-Info und der neue Leuchtturm sind da

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte euch gerne das Ammerland-Info 14-11 (die Mitglieder-Zeitung des Kreisverbandes Ammerland) zur Lektüre empfehlen. Ihr könnt dort aktuelle Beiträge unseres Nachbarkreisverbandes zur ´Beschwerdewelle der Grundschulen´, zu Arbeitskampfmaßnahmen und zur Ausweitung der Arbeitszeitstudie auf ganz Niedersachsen lesen. Der Download des Ammerland-Infos wird per Doppelklick auf 14-11 gestartet.

Der ebenfalls benachbarte GEW-Kreisverband Wittmund hat in diesen Tagen den „Leuchtturm“ , die Mitgliederzeitschrift mehrerer ostfriesischer Untergliederungen der GEW online gestellt. Auch unser Kollege Hasso Rosenthal hat sich mit einigen Beiträgen an der Gestaltung der Nummer 120 beteiligt. Die Internetredaktion empfiehlt gerne den Download der aktuellen Nummer LT120 und die Lektüre des Leuchtturmes.

(Uwe Schwarze)

Arbeitszeitbelastung: GEW reicht Normenkontrollklage ein

Mehr Geld in den Kultushaushalt statt Mehrarbeit für Lehrer
GEW reicht Normenkontrollklage ein
Mit der Arbeitszeiterhöhung verletzt das Land seine Fürsorgepflicht und verstößt gegen europarechtliche Arbeitszeitrichtlinie

Rechtsanwalt Dr. Ralph Heiermann stellte am Montag, den 1. Dezember die Normenkontrollklage vor, mit der zwei 60-jährige Gymnasiallehrkräfte gegen die Erhöhung der Arbeitszeit und die Streichung der Altersermäßigung vorgehen. „Ich bin davon überzeugt, dass das Oberverwaltungsgericht unserer Auffassung folgen wird“, erklärte Dr. Heiermann. Bisherige Arbeitszeitstudien, so auch die jüngste Erhebung an der Tellkampfschule in Hannover, sprächen dafür, dass die Arbeitszeit von Gymnasiallehrkräften nach der Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung nicht mehr im Rahmen der allgemeinen Arbeitszeit der Beamten bliebe. RA Heiermann verwies darauf, dass das Land mit seiner Argumentation bereits 2013 beim Niedersächsischen Oberlandesgericht durchgefallen sei, als es forderte, die Lehrer müssten selbst für einen Ausgleich sorgen, in dem sie den von ihr bestimmbaren Anteil der Arbeit so reduzieren, dass sie insgesamt den Rahmen der allgemeinen Arbeitszeitregelung einhalten. Eine solche Reduzierung des außerunterrichtlichen Einsatzes könne nämlich als Dienstpflichtverletzung angesehen werden. (§ 34 BeamtStG).
Das Land habe in seiner Begründung der Arbeitszeiterhöhung überhaupt keine Abwägung vorgenommen, aus der hervorgeht, ob Arbeitszeit der Gymnasiallehrer noch im Rahmen der allgemeinen Beamtenarbeitszeit bleibt. Stattdessen hat die Landesregierung zur Begründung ihrer Maßnahme lediglich angeführt, durch sie würden fehlende Finanzmittel im Gegenwert von 760 Stellen für wünschenswerte schulpolitische Maßnahmen frei.
GEW bleibt hartnäckig und hat noch Pfeile im Köcher
„Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft greift zum Mittel der Normenkontrollklage, um in der Abwehr der Arbeitszeitverlängerung und der Verweigerung der zweiten Stufe der Altersermäßigung alle Mittel auszuschöpfen“, erklärt der Landesvorsitzende Eberhard Brandt. Die rechtliche Argumentation sei so aufgebaut, dass sie auch für die übrigen Schulformen relevant ist. Diese Argumentation will die GEW mit einer breit angelegten Arbeitszeitstudie untermauern. „Unser Ziel ist, dass 100 Kollegien aller Schulformen bei der Arbeitszeitstudie mitmachen. Dann haben wir eine breite statistische Basis, um die Notwendigkeit der Entlastung für alle zu unterfüttern.“ so Eberhard Brandt. Die Senkung der Unterrichtsverpflichtung für alle Schulformen bleibe das große Ziel der GEW. Die derzeit laufende Beschwerdewelle der Grundschulen zeige, dass ein gezielter schneller Abbau von Überlastungen notwendig sei.
Zugleich fordert die GEW die Landesregierung auf, über Verhandlungen über die vertragliche Gestaltung der Arbeitszeit der Lehrkräfte einzutreten. Es müsse Schluss sein mit jeglichem Gedanken, fehlendes Geld im Haushalt durch die Mehrbelastung der Lehrkräfte zu kompensieren. Die Arbeitszeit und die Anzahl der Lehrerstellen dürfen nicht länger Spielball des Konjunkurverlaufs oder Opfer der Schuldenbremse sein. Die strukturelle Unterfinanzierung des Kultusetats – nach Kultusministerin Frauke Heiligenstadt 1,787 Mrd. pro Jahr – könne schon gar nicht durch Mehrbelastung des Personals ausgeglichen werden.
Jetzt müsse ein Kompromiss über kurzfristige Entlastungen gefunden werden. „Es liegt auch im Interesse der Landesregierung, sich schnell mit den Lehrkräften und ihrer Gewerkschaft zu einigen. Nur so könne sie mit dem Thema Bildung punkten und ihre Reformvorhaben erfolgreich durchführen“, betont der GEW-Landesvorsitzende. Es müsse nicht dazu kommen, dass die GEW zur Unterstützung ihrer Anliegen im Rahmen der Tarifauseinandersetzung im Februar/März 2015 zu demonstrativen Beamtenstreiks aufruft.

(Hintergrundinfos zur Normenkontrollklage hier: Informationen zur Normenkontrollklage)
Text: Richard Lauenstein

Personalräteschulung war ein voller Erfolg

Die Arbeit der Personalvertretungen der Schulen auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben war das Thema der traditionellen Fortbildungsveranstaltung des Kreisverbandes Leer der GEW in enger Kooperation mit dem Bezirkspersonalrat, an der 38 Kolleginnen und Kollegen teilnahmen Viele wichtige Informationen für den Bereich der Interessenvertretung wurden vermittelt, sehr viele drängende Fragen konnten beantwortet werden. Die Veranstaltung war von Hans-Otto Saatkamp hervorragend vorbereitet und betreut worden. Die breite Themenpalette ging vom Arbeitsschutz über Arbeitsgesundheit, Rechte der Kollegien, Teilzeit, Altersteilzeit, Abordnungen bis hin zum Schulfahrtenerlass und Versetzungen. Mit im Informationsteam war Sonja Heinemann mit ihren Kolleginnen von der Stelle der Suchtberaterinnen und Suchtberater für Beschäftigte im Schuldienst in der Landesschulbehörde. Vom Schulbezirkspersonalrat waren Enno Emken und Ralf Dittmer dabei. Hasso Rosenthal übermittelte dem Internetredakteur folgende Fotos:

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Hans-Otto Saatkamp vom Kreisverband Leer eröffnet die Schulung

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Ideale räumliche Verhältnisse bietet das Evangelische Bildungszentrum

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Wir waren als Personalräte dabei! Im Zentrum (schwarzes Hemd) Referent Ralf Dittmer

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Rechtsexperte Enno Emken referiert

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Sonja Heinemann …