Altersteilzeit

Im nachfolgenden Artikel wird sehr umfangreich und detailliert über das neue Arbeitszeitmodell der Landesregierung informiert. Wer es zum neuen Schuljahr nutzen möchte und kann, 70% Nettobesoldung wird z.B. im Falle von studierenden Kinder oder bei vorheriger Teilzeitbeschäftigung oft nicht reichen, hat die Möglichkeit, bis zum 31.03.2015 einen Antrag zu stellen.

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Zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Das Licht leuchtet in der Finsternis

Deutschland, das große Kind, zugleich
Idee und Sphinx und drittes Reich,
hat der Vernunft den Krieg erklärt.
Geist gilt für Gift, das langsam schwärt.
Hat man Vernunft erst abgeschafft,
Tritt etwas anderes in Kraft.
Was dieses ist, das weiß man nicht,
Obwohl es nicht daran gebricht.
Nur wenige sagen, angesichts
Des dunklen Etwas, es sei Nichts,
Das Nichts, das an die Stelle tritt,
Wo die Vernunft ins Nichts entglitt.

Deutschland, das Land der Dichter und
Nicht-Denker kommt so auf den Hund,
Der, weil er räudig ist, sich kratzt,
Bis ihm die alte Haut zerplatzt,
Bis er, der hündisch treu gebellt,
Die alten Herren fletschend stellt
Und ihnen dreist den Hals zerbeißt.
Denn aus Blut kommt Blut, und nur Geist schafft Geist.
Wenn Dummheit herrscht, wird Dummheit Schuld.
Glaubt ihr, ein Volk hat ewige Geduld?
Gebt acht! Die Nacht, die Ihr ins Land gebracht,
Macht Eure Macht zu unserer Übermacht!

Hermann Kesten hat dieses Gedicht 1933 geschrieben. Er hatte damals noch Hoffnung, dass sich eine demokratische Mehrheit in Deutschland gegen das menschenverachtende, faschistische Regime als „Licht in der Finsternis“ durchsetzen würde. Wir wissen, es ist anders gekommen. Millionen Menschen wurden in den Vernichtungs- und Konzentrationslagern entwürdigt und in  den Tod getrieben. Das dürfen wir nie vergessen. Es ist Mahnung und Verpflichtung für uns, denn auch heute wird der Vernunft oft der Krieg erklärt, und dass „aus Blut Blut kommt“, hören und sehen wir täglich in den Nachrichten. Aber im Gegensatz zu 1933 gibt es heute das „Licht in der Finsternis“, es zeigt sich heute bei den vielen Demonstrationen für Menschenwürde, gegen Rassismus und für ein friedliches Zusammenleben der Menschen. Es darf nie verlöschen.

Nachtrag:

Über unseren DGB-Verbindungsmann Uwe Schwarze erreichte uns heute die Erklärung der DGB-Region Oldenburg-Ostfriesland „Für eine solidarische und gerechte Gesellschaft – Gemeinsam gegen Ausgrenzung, Rassismus und Rechtspopulismus“, deren vollständigen Text ihr in der nachfolgenden pdf-Datei lesen oder herunterladen könnt

Erklärung der DGB Region Oldenburg-Ostfriesland

 

Arbeitszeitstudie – Wir sind dabei

Wie uns der Bezirksvorsitzende Stefan Störmer und der Landesverband mitgeteilt haben, haben sich zwei Schulen aus unserem Kreisverband für die landesweite Arbeitszeitstudie der GEW angemeldet. Die Frist läuft noch bis zum 06. Februar 2015. Nicht mehr viel Zeit, Kollegien, die eine Teilnahme überlegen, sollten sich deshalb zeitnah entscheiden.

Informationen zum IHK-Schulatlas

Ihr findet ihn zum Herunterladen oder Lesen hier:

IHK_Schulatlas_2014-data

Was ist das Ziel der IHK?

Es findet sich im Vorwort und wird als optimaler Kompromiss zwischen einem möglichst wohnortnahen und einem qualitativ hochwertigen und vielfältigen Schulangebot beschrieben. Dabei lehnt die IHK Mindestschülerzahlen für Grundschulen, wie sie der Landesrechnungshof fordert, ab, sondern spricht sich für Ermessensspielräume der Schulträger aus. Für Betriebe sind Schulen vor Ort eine wichtige Voraussetzung, damit  sie ihre zukünftigen Auszubildenden dort finden und damit ländliche Räume für Fachkräfte attraktiv werden bzw. bleiben.

Was ist der Inhalt des Schulatlasses?

Er stellt auf den Grundlagen der Schülerzahlen von 2010 und der rechtlichen Vorgaben über die Mindestgrößen von Grund-, Haupt-, Real- Ober- und Gesamtschulen sowie von Gymnasien dar, ob diese auf der Basis 2010 erfüllt werden bzw. langfristig erfüllt werden können. Bei der gymnasialen Oberstufe werden auch die Schülerzahlen in den beruflichen Gymnasien miteinbezogen.

Was sind die Forderungen der IHK?

Die Schulversorgung in der Fläche und auf den Inseln (Borkum) muss vom Land gewährleistet werden. Deshalb müssen die rechtlichen Vorgaben über Klassengrößen und Zügigkeit der Jahrgänge der demografischen Entwicklung im ländlichen Raum angepasst werden. Im Falle von Schulschließungen soll, wie oben schon erwähnt, der optimale Kompromiss zwischen einem möglichst wohnortnahen und einem qualitativ hochwertigen und vielfältigen Schulangebot gesucht werden. Schulträger- und schulformübergreifende Lösungen sollten ermöglicht werden, um wohnortnahe Schulen und verbesserte Berufsorientierung anbieten zu können. Zum Schluss wird das virtuelle Klassenzimmer als Bereicherung für kleine Schulen vorgeschlagen.

 

 

 

Entschädigungszahlungen wegen altersdiskriminierender Besoldung

22.000 Beamte machen ihr Recht geltend

Unser Vorstandskollege Uwe Schwarze, der zu diesem Thema bereits am 23.11. und am 18.12. Beiträge hier publiziert hatte, fand diesen Artikel in der Neuen Osnabrücker Zeitung, auf den ihr per folgendem Link zugreifen könnt

http://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/538410/22-000-beamte-wollen-entschadigung-vom-land-niedersachsen

Wir hatten auf diese Ansprüche auch über unseren E-Mail-Verteiler hingewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom 30.10.2014 einigen der Beamtinnen und Beamten eine Entschädigung i.H.v. 100 €/Monat zugesprochen, abhängig vom jeweils maßgeblichen Besoldungsrecht sowie vom Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs. Das Land wartet jetzt die schriftliche Urteilsbegründung ab, ehe es über die Widersprüche der Kolleginnen und Kollegen entscheidet. Möglicherweise werden dann weitere Rechtsschutzverfahren notwendig.

Zeitgleich mit dieser Meldung wurde auch bekannt, dass die Landesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf verabschiedet hat, mit dem die altersdiskriminierende Besoldung beseitigt werden soll. Dabei  wird die bisherige Struktur der Grundgehaltstabelle mit zwölf Stufen und Aufstiegsintervallen von zwei, drei und vier Jahren beibehalten. Der Entwurf, der nun von den Verbänden erörtert werden soll, regelt zudem die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen neu.