Für Beamte und Versorgungsempfänger wurden Bezüge für 2015 und 2016 bereits angehoben

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2015 vom 18.12.2014 hat der Niedersächsische Landtag das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/2016 beschlossen (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30.12.2014, S. 477).

Mit Wirkung vom 01.06.2015 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 2,5 % erhöht. Die neuen Beträge im einzelnen könnt ihr den Besoldungstabellen entnehmen:

Besoldungstabellen_2015-1

Für 2016 beschloss der Landtag zum 01.06. eine weitere Erhöhung um 2,0%.

Hat die Landesregierung ihr Herz für die Beamtinnen und Beamten entdeckt? Im Landtag begründete Finanzminister Schneider diese Maßnahme mit der Planungssicherheit des Landes und mit einer angemessene Beteiligung der Beamtinnen und Beamten an der allgemeinen Einkommensentwicklung. Ob dies tatsächlich der Fall ist, wird sich nach Abschluss der Tarifrunde 2015 zeigen, in der die GEW und die anderen Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes eine Anhebung der Tarifgehälter um 5,5% und eine Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten- und Versorgungsbezüge fordern. Ob dies politisch durchsetzbar sein wird, hängt auch von unserem gerwerkschaftlichen Engagement in dieser Tarifrunde ab.

 

 

Heute beginnen Tarifverhandlungen

Berliner Lehrer streikenWas die Berliner Kolleginnen und Kollegen hier in großer Zahl fordern, ist leider noch immer nicht erreicht. Angestellte Lehrkräfte haben noch immer keinen Tarifvertrag.

Der Bereich der Lehrkräfte ist Ausnahmegebiet, was ihre Eingruppierung betrifft. Die Arbeitgeber erließen Regelungen, die angestellte Lehrkräfte mit Beamtinnen und Beamten gleichstellten. Das änderte sich in den 80er-Jahren.

Spätestens mit der Wende gab es die Notwendigkeit, die Eingruppierung angestellter Lehrkräfte tarifvertraglich zu regeln. Erst 2006 gelang es schließlich der GEW, eine Verhandlungszusage durchzusetzen, die in der Tarifeinigung 2009 konkretisiert wurde. Als dann in der Tarifrunde 2011 für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder eine neue Entgeltordnung vereinbart wurde, blieben die Lehrkräfte – wieder einmal – außen vor. In der Tarifrunde 2013 hatten alle Gewerkschaften sich bereit erklärt, eventuelle Mehrkosten einer tariflichen Entgeltordnung für Lehrkräfte solidarisch mitzutragen, und dennoch weigerten sich die Arbeitgeber erneut, konstruktiv über die Lehrkräfte-Eingruppierung zu verhandeln.

Nun gilt also wie seit mehr als 50 Jahren das einseitige Bestimmungsrecht des Arbeitgebers. Fast 10 Jahre Verhandlungen haben uns nur wenig weitergebracht. Mit anderen Worten:

Verhandlungen alleine bringen es nicht – gewerkschaftliche Stärke ist notwendig

Aber das ist nicht alles – es geht um mehr!

– um eine angemessene Tariferhöhung von 5,5% und
– um einen Mindesterhöhungsbetrag von 175 €

Ein Dorn ist den Ländern auch die tarifliche Altersversorgung, die VBL. Sie ist ihnen zu teuer, deshalb wollen sie in diesem Bereich Leistungseinschränkungen. Auch dagegen müssen wir gemeinsam wehren.

Wir können nur gemeinsam etwas erreichen!

Beteiligt euch deshalb als angestellte Lehrkräfte und sonstige MitarbeiterInnen im Schuldienst an den Aktionen und Demonstrationen eurer GEW.

 

 

 

GEW Kreisvorstand beruft Mitgliederversammlung ein

JH-Leer

Einladung zur

Mitgliederversammlung
am 19. März 2015 um 16.00 Uhr
in der Jugendherberge Leer, Raum Nettelburg
Süderkreuzstr. 7, 26789 Leer

Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Bericht des geschäftsführenden Vorstandes mit Aussprache
3. Entlastung des Kreisvorstandes
4. „Gute Schule. Gute Lehrer. Gute Arbeitsbedingungen“ (Forderungen und Positionen der GEW zum Schulgesetz und zur Tarifrunde)
Laura Pooth (stv. GEW Landesvorsitzende), anschl. Aussprache
5. Arbeitsschwerpunkte und Veranstaltungsthemen für die GEW Leer (Ideen und Anregungen aus der Mitgliedschaft)
6. Wahl
a. der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes
b. der Leiter/innen der Referate, Fachgruppen und Ausschüsse
c. der Delegierten für die Bezirksdelegiertenkonferenz der GEW Weser-Ems am 28.05.2015
d. der KassenprüferInnen
7. Verabschiedung des Haushaltsplans
8. Beschlussfassung über Anträge
9. Verschiedenes

Für den geschäftsführenden Vorstand
Johannes Ackermann

Auszug aus der Satzung § 4 Die Mitgliederversammlung (MV)
(8) Anträge und Wahlvorschläge sind 7 Tage vor der MV beim KV einzureichen.

(9) Antragsberechtigt sind die Mitglieder des Kreisverbandes, die Ortsverbände, der Vorstand, die Fachgruppen und die Ausschüsse.

Wenn Ihr an der Versammlung teilnehmt, gebt uns bitte bis Samstag, den 14.03.2015, eine kurze Rückmeldung per E-Mail an buero@gew-leer.de oder telefonisch an Hans-Otto Saatkamp (04953/6903).

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit der Einladung zur Mitgliederversammlung 2015 möchten wir uns an euch mit ein paar Anmerkungen zur GEW-Arbeit wenden:

1. Was wir für euch tun können.
a. euch über wichtige gewerkschaftliche Themen informieren.
b. euch Schulungen und Veranstaltungen anbieten.
c. euch als Mitglieder und Personalräte unterstützen

2. Die GEW ist aber nicht nur Dienstleistungsorganisation, sie ist mehr.
a. GEW heißt Beteiligung, heißt Mitmachen.
b. GEW heißt, in der Organisation mit anderen diskutieren.
c. GEW heißt, sich gegenseitig unterstützen, Solidarität zeigen.
d. GEW heißt, gemeinsam für gewerkschaftliche Ziele eintreten

3. Dazu gibt es viele Möglichkeiten.
a. aktuell auf unserer Mitgliederversammlung
b. in unseren Kreis-Gremien
c. in der vor uns liegenden Tarifrunde
d. auf Veranstaltungen und bei Aktionen, wir freuen uns auch über neue Ideen.

4. Die GEW ist so gut, wie wir gemeinsam sie machen.

deshalb: Macht mit!

Euer GEW-Kreisvorstand Leer

Landkreis Emsland sieht Schulschließungen kritisch

Ginge es nach dem Landesrechnungshof müssten in unserem Nachbarkreis 15 Schulen wegen zu geringer Schülerzahlen geschlossen werden. Die Kreisverwaltung plädiert für ein abgewogenes Vorgehen und möchte im dünnbesiedelten Landkreis eine ortsnahe Beschulung nach dem Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“ erhalten. Deshalb sollten leistungsfähige Grundschulen auch mit geringen Schülerzahlen möglichst erhalten bleiben, weil Orte ohne Grundschulangebot einen Teil ihrer sozialen Struktur verlieren. Ähnlich hat auch die IHK in ihrem Schulatlas argumentiert.