Im Nachrichtendienst des Schulbezirkspersonalrates „KURZGEFASST, Ausgabe April 2015 “ gibt es wieder viele wertvolle Informationen. Schwerpunkt ist der neue Ganztagserlass.
Im Nachrichtendienst des Schulbezirkspersonalrates „KURZGEFASST, Ausgabe April 2015 “ gibt es wieder viele wertvolle Informationen. Schwerpunkt ist der neue Ganztagserlass.
Die Bundestarifkommission der GEW hat lange diskutiert, ob sie den Lehrkräfte-Knebel-Vertrag, den die Arbeitgeber vorgelegt haben (das Dokument haben wir im Kasten rechts verlinkt), akzeptieren kann, und sich mit großer Mehrheit dagegen entschieden. Denn eine Annahme hätte bedeutet, die derzeitige Situation – alle Nachteile des Beamtenrechts, aber nicht die materiellen Vorteile – auch noch mit unserer Unterschrift als „Tarifvertrag“ festzuschreiben.
Die Arbeitgeber haben bis zuletzt daran festgehalten, die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte an die Landesbeamtengesetze koppeln zu wollen. Das bedeutet, dass sie die Eingruppierung über eine Änderung der Beamtenbesoldung im Kern nach wie vor diktieren könnten – ohne Mitspracherecht der Gewerkschaften. Die bestehenden Ungleichheiten, Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten zwischen den Ländern würden so nicht beseitigt, sondern auch noch per Tarifvertrag festgeschrieben. Wir wären nur bereit gewesen, diese Kröte zu schlucken, wenn dies mit einer deutlichen Aufwertung der Bezahlung der angestellten Lehrkräfte – insbesondere einiger besonders benachteiligter Gruppen – nach der von uns geforderten Paralleltabelle einhergegangen wäre: Angestellte, die in der vergleichbaren Tätigkeit als Beamte die Besoldungsgruppe A12 hätten, sollten künftig die E12 erhalten, statt wie bisher oft die E11. A11 sollte E11 entsprechen, A10 gleich E10 und so weiter. Zu einer solchen Aufwertung waren die Arbeitgeber aber nicht bereit.
Stattdessen wollte sie uns eine Zulage von 30 Euro für einzelne Lehrergruppen als „Einstieg in die Paralleltabelle“ verkaufen. Alle weiteren möglichen Annäherungsschritte sollten auf künftige Tarifrunden vertagt werden und hätten dann über Jahre oder Jahrzehnte von uns immer wieder neu erkämpft werden müssen. Die Arbeitgeber waren nicht bereit, einen fixen Zeitplan mit Steigerungsschritten und dem Endpunkt zu vereinbaren, an dem die Werte der Paralleltabelle erreicht sind. Der Unterschied zwischen der derzeitigen Bezahlung der Lehrkräfte und der Paralleltabelle liegt je nach Entgeltgruppe und -stufe zwischen gut 100 Euro bis zu 400 Euro, im Schnitt bei rund 320 Euro. Mit anderen Worten: Die 30 Euro entsprechen knapp zehn Prozent des Wertes, der einmal erreicht werden soll. Und: Für 30 Euro hätten wir uns zudem eine jahrelange Friedenspflicht eingehandelt, das heißt, wir hätten nicht mehr streiken dürfen. Dies ist jetzt nicht der Fall: Wir können weiter für eine L-EGO streiken.
Diese Frage kann nur der dbb beantworten. Aber wir können ja mal spekulieren: Der dbb ist einfach zu schwach, um ein bessres Ergebnis durchzusetzen – oder habt ihr die Mitglieder des Berufsverbandes in großer Zahl auf der Straße bei den Demos und Kundgebungen gesehen? Der dbb ist uns in den Rücken gefallen. Die Beamtenbündler haben den Vertragsentwurf geschluckt und versuchen jetzt, ihn als Erfolg zu verkaufen. In den Verhandlungen war damit klar: Mehr geht heute nicht. Die GEW muss nun strategisch beraten, wie sie in Zukunft an die Sache rangeht. Eins ist dabei klar: gemeinsam mit dem dbb, den wir in den Verhandlungen monatelang mitgeschleppt haben, auf alle Fälle nicht mehr.
Was passiert jetzt, nachdem der DBB das Angebot angenommen hat?
Die Unterzeichnung des Arbeitgeberangebotes hätte für uns die Tarifierung des Beamtenrechts bedeutet ohne dafür im Gegenzug Verbesserungen für die angestellten Lehrkräfte zu erreichen. Ein Einstieg in die Paralleltabelle war dieses Angebot eben nicht, da es keinerlei Perspektive geboten hat, wann es tatsächlich zu einer Paralleltabelle gekommen wäre. Angeboten hat die TdL lediglich, dass weitere Schritte des „Annäherungsverfahrens“- so die Formulierung in der Vereinbarung mit dem dbb- „künftigen Vereinbarungen vorbehalten“ sind. Das unterscheidet sich nicht wesentlich von der Verhandlungszusage, die wir schon seit 2006 kennen. Damit hätten wir das Spiel der letzten drei Tarifrunden – die Lehrkräfte streiken für L-EGO, am Ende gibt es manch anderes, aber wieder keine ernstzunehmende L-EGO – jede Tarifrunde von Neuem spielen können. Das war mit der GEW nicht mehr zu machen.
Was passiert jetzt? Der dbb hat einen Tarifvertrag abgeschlossen, der zunächst nur für seine Mitglieder gilt. Die GEW hat für ihre Mitglieder keinen Tarifvertrag abgeschlossen, der die Eingruppierung der Lehrkräfte regelt. Das ist sehr wichtig zu unterscheiden. Es gibt eine tarifliche Einigung, die Entgelt, VBL , Befristung und diverse andere Punkte betrifft. Diese wird für alle beteiligten Gewerkschaften, also außer Ver.di und GEW auch GdP, IGBAU und dbb, abgeschlossen. Und es gibt einen weiteren Tarifvertrag zur Eingruppierung der Lehrkräfte, den der dbb alleine abgeschlossen hat und der aus diesem Grunde auch grundsätzlich erst mal nur für seine Mitglieder gilt: In § 3 TVG heißt es :“Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrages ist.“ Tarifvertragspartei dieses Tarifvertrages ist der dbb und nicht die GEW.
In den meisten Arbeitsverträge gibt es eine sogenannte Bezugnahmeklausel, die die Anwendbarkeit des TV-L auch für Nichtmitglieder sicherstellt. Man muss daher drei Fälle unterscheiden:1. Auf GEW- Mitglieder findet die Tarifeinigung des dbb keine Anwendung. 2. Für dbb Mitgliedern sieht die die Tarifeinigung vor, dass eine mögliche Höhergruppierung oder Zahlung der sogenannten „Angleichungszulage“ von 30,00 € nur auf Antrag erfolgt. 3. Bei Nichtmitgliedern stellt sich die Frage, ob die Tarifeinigung mit dem dbb Anwendung findet oder nicht. Da Höhergruppierungen und Zahlungen nur auf Antrag erfolgen sollen, könnte dies den Schluss zulassen, dass die Länder weiterhin als Regelfall von dem TV-L ohne Tarifeinigung ausgehen werden.
Es bleibt erst einmal abzuwarten, wie die Länder mit der Situation umgehen, ob sie eine Anwendbarkeit über die Mitglieder der im dbb organisierten Lehrerverbände hinaus überhaupt wollen und wie sie das umsetzen. Dann wird man prüfen müssen, ob dadurch die Mitbestimmung der Personalräte ausgelöst wird.
Festhalten muss man zunächst, dass es keinen Automatismus gibt, nach dem der Tarifvertrag des dbb auf Kolleginnen und Kollegen außerhalb des dbb angewendet wird.
Wie geht es jetzt weiter mit L-EGO?
Unsere Bundestarifkommission hat heute vereinbart, die vielen Detailfragen – auch juristischer Art – und möglichen Konsequenzen zu klären, die sich durch die neue Situation ergeben, dass der Beamtenbund einer Lehrkräfteentgeltordnung zugestimmt, wir diese aber zurückgewissen haben. Der Geschäftsführende Vorstand der GEW und die Landesvorsitzenden werden auf dieser Grundlage beraten, wie es weiter gehen soll und Vorschläge erarbeiten. Aller Voraussicht nach wird dann während einer Strategiekonferenz geklärt und beschlossen, wie es mit dem Thema L-EGO weiter geht.
Warum habt ihr dem Ergebnis jenseits der L-EGO zugestimmt?
Dem Tarifergebnis zu Entgelt und VBL hat unsere Bundestarifkommission zugestimmt, denn wir waren uns einig: Eine Ablehnung hätte die Chancen, bei der L-EGO künftig zu einer Einigung zu kommen, keinen Deut verbessert. Im Gegenteil: Wir hätten dieses – annehmbare, wenn auch nicht großartige – Ergebnis mit Gehaltssteigerungen von 2,1 und 2,3 Prozent verschenkt und es in den kommenden Monaten erneut erkämpfen müssen. Nach den Streiks nicht einmal eine Erhöhung der Gehälter zu bekommen, dafür hätten die meisten Lehrkräfte und auch die vielen Nicht-Lehrkräfte unter den streikenden GEW-Mitgliedern kein Verständnis gehabt. Angesichts der harten Arbeitgeberhaltung und einer Inflation nahe Null ist das Ergebnis vertretbar. Dass wir die VBL-Leistungen für zehn Jahre festgeschrieben haben, ist ein echter Erfolg – trotz der Kröte steigender Arbeitnehmerbeiträge, und vergesst nicht: auch die Arbeitgeber zahlen mehr in die VBL ein als bisher. Oder gibt es jemanden, der glaubt, im Alter eher auf Geld verzichten zu können als heute?
Die endgültige Zustimmung der GEW zu dem Tarifergebnis gibt es ohnehin erst, wenn diejenigen Mitglieder, für die der Abschluss gilt, in der Mitgliederbefragung für den Abschluss votiert haben. Die Befragung der GEW-Mitglieder beginnt in der nächsten Woche. Da wir der Lehrkräfteentgeltordnung nicht wie der Beamtenbund zugestimmt haben, sind wir weiterhin zur L-ego voll streikfähig. Hätten wir uns auf einen faulen Kompromiss bei L-EGO eingelassen, wären wir jetzt in der Friedenspflicht.
Wie ist das Ergebnis bei der VBL zu bewerten?
Das zweite wichtige Ziel der GEW in dieser Tarifrunde war, den Angriff der TdL auf die Leistungen der Zusatzversorgung abzuwehren. Das ist im Ergebnis gelungen. Arbeitgeber und Gewerkschaften vereinbarten, die Rentenberechnung der VBL unverändert zu lassen. Die klare Ansage der Gewerkschaften „Hände weg von der Rente, wir brauchen jeden Cent“ hat sich Dank der eindrucksvollen Streikbeteiligung durchgesetzt. Diese Vereinbarung ist frühestens in zehn Jahren kündbar. Damit ist sichergestellt, dass die Arbeitgeber die Zusatzversorgung nicht in jeder Tarifrunde von neuem auf den Tisch packen können.
Der „Preis“ für den vollen Erhalt der Leistungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) war, einer Erhöhung der Arbeitnehmerumlagen und -beiträge zuzustimmen. Diese Erhöhung fällt in Ost und West unterschiedlich hoch aus: Im Westen steigt die Arbeitnehmerumlage von derzeit 1,41 Prozent in drei Schritten (jeweils 1. Juli 2015, 2016 und 2017) um insgesamt 0,4 Prozentpunkte. Im Osten wird der Arbeitnehmerbeitrag zur Kapitaldeckung um dreimal 0,75 Prozentpunkte auf dann 4,25 Prozent angehoben. Zur Entlastung der Beschäftigten wird die Jahressonderzahlung Ost in fünf Jahresschritten bis 2019 auf das Westniveau angehoben.
Der Unterschied ist keine erneute Benachteiligung Ost, sondern den unterschiedlichen Finanzierungssystemen in der VBL geschuldet. Im Westen ist die VBL „umlagefinanziert“, d. h. wie in der gesetzlichen Rente werden die laufenden Einnahmen überwiegend für laufende Renten verwendet, es wird nur wenig Geld zurückgelegt. In der VBL West beträgt die Arbeitgeberumlage 6,25 Prozent des Bruttolohns. Dieses Geld, das der Arbeitgeber in die VBL einzahlt, ist beim Arbeitnehmer (von kleineren Freibeträgen abgesehen) steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das kostet z. B. in E13 Stufe 5 monatlich über 70 Euro. Die Arbeitnehmerumlage von 1,41 Prozent wird vom Nettoeinkommen abgezogen.
Im Osten wurde die VBL erst 1997 eingeführt. Die Ost-Länder haben damals klar gesagt, dass sie nicht bereit seien, die finanziellen Altlasten der West-Länder mit zu schultern. Für den Osten wurde ein völlig neues, rechnerisch getrenntes System eingeführt, das zwar die gleichen Leistungen zusagt, Beschäftigte und Arbeitgeber aber deutlich weniger kostete. Ab 2004 wurde die Finanzierung schrittweise bis 2010 auf Kapitaldeckung umgestellt, d. h. es soll echtes Geld angespart werden. Das erschien 2004 attraktiv, führt heute aber wegen der extrem niedrigen Kapitalmarktrenditen zu ernsthaften Schwierigkeiten in der VBL Ost.
Die Kapitaldeckung hat allerdings einen Vorteil für die Beschäftigten: Da der Staat die kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung fördern will, sind die Einzahlungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Unter dem Strich führte das dazu, dass seit 2010, mit der Angleichung der Tabellenentgelte Ost auf 100 Prozent West, das Nettoeinkommen im Osten höher war als im Westen – in EG13 deutlich über 100 Euro im Monat. Dieser Nettoeinkommensvorteil wird jetzt schrittweise verschwinden. Das ist für die Beschäftigten im Osten bedauerlich, aber als Preis für die finanzielle Rettung der VBL Ost kein zu hoher Preis.
Öffnet sich die Schere zwischen Beamten und Angestellten weiter?
Das mit der Schere ist zunächst einmal eine mathematische Frage: Wenn A zwei Prozent von 3.500 brutto bekommt (70 Euro) und B zwei Prozent von 3.200 brutto (64 Euro) – wer bekommt mehr? Der relative Abstand bleibt gleich, der absolute vergrößert sich. Auf welchen kommt es an? Gegenüber einer Erzieherin in E8 werden die meisten Lehrkräfte, egal ob E11 oder E13, argumentieren, es komme auf den gleichen Prozentsatz Lohnerhöhung an. Netto wird es noch komplizierter. B bekommt möglicherweise netto absolut mehr raus aus seinen 64 Euro als A aus seinen 70 Euro, relativ könnten es bei A mehr sein, weil sich die Erhöhung möglicherweise auf ein niedrigeres Ausgangsnetto bezieht…
Das eigentliche Fazit dieser Zahlenspielerei: Wenn wir uns auf diese Debatte einlassen haben wir schon verloren. Ja, die Welt ist ungerecht. Wir können nur versuchen, sie im Rahmen unserer Möglichkeiten etwas besser zu machen. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Übertragung von Tarifergebnissen kein Selbstläufer mehr ist. Auch die Beamten werden zunehmend dafür kämpfen müssen – nötigenfalls auch mit Streiks (und nachfolgenden Disziplinarverfahren) wie vor zwei Jahren in Rheinland-Pfalz.
Wer hat für die GEW entschieden?
Die Satzung der GEW regelt, wie die Bildungsgewerkschaft im Kontext von Tarifverhandlungen Entscheidungen trifft. Ergänzt werden diese Bestimmungen durch Richtlinien zur Durchführung von Arbeitskämpfen. Die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) werden von der Bundestarifkommission (BTK) Länder der GEW begleitet. Für die Verhandlungen zum Thema Länderentgeltordnung für Lehrkräfte (L-ego) hat der Hauptvorstand der GEW, das höchste beschlussfassende Gremium zwischen den Gewerkschaftstagen, eine Verhandlungskommission eingesetzt. Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung von Verhandlungsergebnissen treffen die BTK und der Koordinierungsvorstand (KoVo) der GEW, in dem der Geschäftsführende Vorstand und die Landesvorsitzenden vertreten sind. In der BTK entscheiden ausschließlich Tarifbeschäftigte und die gewählten Vorstandsmitglieder im Bereich Tarifpolitik.
Warum sind wir überhaupt auf die Straße gegangen?
Die GEW-Mitglieder, die in den letzten Wochen auf der Straße gestanden haben, haben nicht für irgendwen gestreikt, sondern für sich. Es gibt eine Lohnerhöhung, es gibt den Erhalt der VBL-Rente – beides waren auch Forderungen der GEW, und beides kommt auch jedem GEW-Mitglied zu Gute. Richtig ist, dass die GEW eine Hauptforderung nicht erreicht hat. Das lag aber daran, dass die Arbeitgeber nicht bereit zu einer echten Verhandlungslösung waren. Zu einer Schoßhund-Variante von L-EGO war und ist die GEW nicht bereit. Deshalb hat sie das „Angebot“ der Arbeitgeber hierzu abgelehnt – anders als der dbb. Trotzdem gehen wir gestärkt aus der Tarifrunde. Nie war es deutlicher, wer für die Interessen der angestellten Lehrerinnen und Lehrer steht. Auch in der Öffentlichkeit hatten wir noch nie so viel Unterstützung für unsere Forderung. Manchmal braucht man einfach einen langen Atem.
Sind wir angestellte Lehrkräfte durch die GEW noch ausreichend vertreten?
Das Thema L-EGO stand in den Tarifverhandlungen oben auf der Agenda. Auch in der medialen Berichterstattung der Tarifrunde spielte die Lehrkräfte-Eingruppierung – neben der Zusatzversorgung – die Hauptrolle. Dies ist einzig und allein einer starken GEW zu verdanken, die mit vielen zehntausenden streikenden Mitgliedern in den vergangenen Wochen gehörigen Druck aufgebaut hat. Leider haben wir trotzdem erneut keinen Abschluss hinbekommen. Das liegt aber nicht daran, dass die GEW das Thema nicht ernst genommen hätte – sondern daran, dass unser Druck offensichtlich immer noch nicht groß genug ist. Es gilt also, weiterzumachen und einen langen Atem zu beweisen. Denn eines hat diese Tarifrunde auch deutlich gemacht. Die Arbeitgeber spüren, dass unser Druck stetig größer wird – und sie haben durchaus Respekt davor. Denn bei aller völlig berechtigten Kritik an dem L-EGO-Angebot der Arbeitgeber: Sie haben sich bewegt und sind uns mehr entgegengekommen als in der Vergangenheit. Die GEW und damit ihre sich entwickelnde Durchsetzungsfähigkeit durch Austritte zu schwächen, ist ein falscher Schritt. Die Aufspaltung der Lehrkräfte in immer mehr Verbände spielt nur dem Arbeitgeber in die Arme.
Um es klar zu sagen: Die GEW ist die einzige Gewerkschaft, die in Potsdam am Verhandlungstisch sitzt und in der viele angestellte Lehrkräfte organsiert sind. Hier verhandeln Lehrkräfte für Lehrkräfte. Alle Entscheidungen werden demokratisch von der Bundestarifkommission getroffen, die überwiegend aus angestellten, ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen besteht.
Hat ver.di uns bei den Tarifverhandlungen „über den Tisch gezogen“?
Wie in der letzten Verhandlungsrunde waren auch diesmal Ver.di und GdP bereit, Mehrkosten einer L-ego auf das Tarifergebnis anrechnen zu lassen. Dies hätte dazu geführt, dass auch viele Kolleginnen und Kollegen, die weniger verdienen als die meisten Lehrkräfte, auf Geld verzichtet hätten, damit ein Eingruppierungstarifvertrag für die Lehrkräfte durchgesetzt werden kann. Das kann man nicht unsolidarisch nennen.
Unsolidarisch war aber das Verhalten des Beamtenbundes. Der dbb ist uns in den Rücken gefallen, indem er das Angebot und damit für seine Mitglieder einen „Tarifvertrag“ akzeptiert hat, der diese Bezeichnung nicht verdient hat, weil er lediglich das 15 Länder-Beamtenrechte tarifiert. Mit diesem Abschluss hat sich der dbb für 30,00 für eine Minderheit der betroffenen Tarifbeschäftigten eine Friedenspflicht von vier Jahren abkaufen lassen. Weitere Verhandlungen der GEW mit der TdL haben sich ab diesem Moment erübrigt. Auch ver.di hat im Übrigen den Lehrkräfte-Tarifvertrag nicht unterschrieben und sich damit an die Seite der GEW gestellt.
Tarifabschluss für Tarifbeschäftigte der Länder
Passabler Lohnabschluss erreicht, VBL-Leistungen verteidigt, VBL-Beiträge steigen, L-EGO weiter kampffähig – so lässt sich das Tarifergebnis zusammenfassen, das in der vierten Verhandlungsrunde in Potsdam für den öffentlichen Dienst der Länder (ohne Hessen) erreicht wurde.
Die Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften sieht Gehaltserhöhungen in zwei Schritten vor:
2,1 Prozent zum 1. März 2015,
2,3 Prozent, mindestens aber 75 Euro zum 1. März 2016.
Bis einschließlich E12 (in Stufe 1), E9 in Stufe 3 und E8 in Stufe 5 macht der Mindestbetrag mehr als 2,3 Prozent aus.
Zur Forderung der Gewerkschaften nach einer Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten hat die TdL keine Aussage machen wollen.
In Niedersachsen werden mit Wirkung vom 01.06.2015 die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen der Beamten und Pensionäre um 2,5 % erhöht.
Im Jahr 2016 werden deren Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen ab 01.06.2016 um 2,0 % angehoben.
Forderung der Gewerkschaften ist eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf den Beamtenbereich. Da die Tarifgehälter ab 01. März erhöht werden, ist der erste Teil der Forderung nicht erfüllt, der zweite Teil ist eine Rechenaufgabe, deren Ergebnis wir abwarten.
In der Zusatzversorgung (VBL) konnte eine Verschlechterung der Rentenberechnung verhindert werden. Die jetzt erzielte Vereinbarung sieht vor, das Leistungsrecht nicht zu verändern, und ist frühestens nach 10 Jahren kündbar. Im Gegenzug einigten sich beide Seiten darauf, die Umlagen und Beiträge schrittweise zu erhöhen.
In der umlagefinanzierten Zusatzversorgung West steigen die Arbeitnehmerbeiträge zum 1. Juli 2015 um 0,2 Prozentpunkte, zum 1. Juli 2016 und zum 1. Juli 2017 noch einmal um jeweils 0,1 Prozentpunkte.
Das „Angebot“ der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für einen Eingruppierungstarifvertrag für Lehrkräfte wurde von Bundestarifkommission und Koordinierungsvorstand der GEW nach ausführlicher Diskussion mit großer Mehrheit abgelehnt. Es sah weder einen verbindlichen Einstieg in die „Paralleltabelle“ (A12 = E12, A11 = E11 u.s.w.) noch sonstige Verbesserungen vor, hätte aber eine Friedenspflicht mit sich gebracht.
Möglich, dass wir in den nächsten Tagen wegen der Ablehnung zum Eingruppierungstarifvertrag für Lehrkräfte ein „Lehrer- und GEW-Bashing“ erleben werden. Wir werden hier über die Ablehnung und ihre Gründe weiter informieren.
Die gut besuchte Mitgliederversammlung (MV) fand erstmals in den Räumlichkeiten der Jugendherberge Leer statt, die für Veranstaltungen dieser Art sehr gute Voraussetzungen bietet. Ein Dank geht an dieser Stelle an den Kollegen Uwe Schwarze, der die Verhandlungen mit der Jugendherberge geführt und die Veranstaltung organisatorisch perfekt vorbereitet hatte.
Nach der Begrüßung durch den Sprecher des Kreisverbandes, Johannes Ackermann, trug Hans-Otto Saatkamp den Bericht des Kreisvorstandes vor. Zu Beginn beschrieb er die Bedeutung des Informationsflusses nach innen und außen. Wesentliche Bestandteile sind dabei das E-Mail-Netzwerk des Kreisverbandes, die Homepage und die Berichte für den geschäftsführenden Vorstand und den Kreisvorstand, unter anderem durch den Informationsdienst NoW (Neues oder Wichtiges) von Uwe Schwarze. Nachdem kurz auf die Besetzung der Gremien und die wichtigsten Themen bei den Vorstandssitzungen eingegangen wurde, berichtete Kollege Saatkamp über die zahlreichen Veranstaltungen und Aktionen des Kreisverbandes. Als Highlight des Berichtsjahres hob er die „Auszeit“ an der Jümme-Pünte mit Fahrten auf der Seilfähre und einem gemeinsamen Abendessen in der Landgaststätte nebenan besonders hervor. Die Entlastung des Vorstandes einschließlich der Kassenführung 2013/14 erfolgte einstimmig.
Als Hauptreferentin der MV beschäftigte sich die stellvertretende Landesvorsitzende; Laura Pooth, in ihrem Vortrag mit der aktuellen Schulgesetznovelle. Positiv bewertete sie dabei unter anderem den Wegfall der Schullaufbahnempfehlung beim Übergang von der Grundschule in den Sek-I-Bereich, die Aufwertung der Gesamtschule zur ersetzenden Schulform, die klare Abgrenzung der Ganztags- von der Halbtagsschule sowie die eindeutigen Definitionen der verschiedenen Formen der Ganztagsschule und die Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Schuljahren. Im zweiten Teil ihres Referates ging Laura auf die aktuelle Tarifauseinandersetzung ein. Sie betonte die Bedeutung von L-EGO, der tariflichen Eingruppierung von angestellten Lehrkräften, bekräftigte die Forderung nach einer 5,5%igen Entgelterhöhung und lehnte Verschlechterungen bei der betrieblichen Altersversorgung (VBL) ab. Als Schritt in die richtige Richtung bezeichnete sie die neue Altersteilzeitregelung, die trotz unattraktiver finanzieller Bedingungen nachgefragt werde. Gleichzeitig forderte Laura jedoch eine Rückkehr zur früheren Altersermäßigung.
Stefan Störmer, Vorsitzender des GEW Bezirksverbandes Weser-Ems, wies im Zusammenhang mit dem aktuellen Tarifkonflikt auf die Bedeutung der Streikteilnahme hin. In den Verhandlungen werte die Arbeitgeberseite eine Nichtteilnahme am Streik als Unterstützung ihrer Positionen. Deshalb sei der Aufbau einer Streikkultur auch im Schulbereich eine wichtige Aufgabe. Er machte deutlich, dass Stellenbesetzungen im ländlichen Raum zunehmend schwieriger werden und beim Thema Inklusion noch großer Gesprächsbedarf besteht. Im Bezirksverband ist unter anderem der Aufbau neuer Strukturen geplant. Folgende Referate soll es künftig geben: Recht, schulische Bildungspolitik, Fortbildung, Hochschule, Betreuung neuer Mitglieder und Mitgliedergewinnung, Frauenpolitik, soziale Berufe sowie Tarifpolitik. Schwerpunkt der Bezirksdelegiertenkonferenz (BDK) Ende Mai werden außerdem die Flüchtlingsproblematik und ihre Auswirkung auf den Schulbereich sein.
In den geschäftsführenden Vorstand (GV) wurden Dr. Dieter Müller (Schatzmeister), Jürgen Köpke (Schriftführer), Hasso Rosenthal (Pressewart), Uwe Schwarze (DGB-Kontaktperson), Hans-Otto Saatkamp (Referat Tarif- und Beamtenpolitik) und Petra Schweitzer (Referat Frauenpolitik) gewählt. Weitere Team-Mitglieder sind Johannes Ackermann, der wieder für die Aufgabe des Sprechers vorgesehen ist, Iris Fuhr und Iris Hillermann. Bestätigt als stellvertretende DGB-Kontaktperson wurde Hasso Rosenthal.
Als Vertreter/innen der Fachgruppen wurden Philipp Jürgens (Fachgruppe Real-, Haupt- und Oberschulen), Dr. Wiebke Vergin (Fachgruppe Gesamtschulen), Claudia Lax (Fachgruppe Gymnasien), Johannes Ackermann (Fachgruppe Berufsbildende Schulen) und Iris Hillermann (Fachgruppe Sonderpädagogik) in den Kreisvorstand gewählt. Hasso Rosenthal vertritt das Referat Allgemeine Bildungspolitik und Jürgen Köpke das Referat Ausbildung, Fortbildung, Hochschulen und Forschung. Die Fachgruppe Senioren wird künftig von einem Team geleitet, zu dem Reinhard Kiehlmann, Jörg Kenter und Elke Ebeling gehören. Für die besonderen Belange der GEW-Schulleiter/innen wird Klaus Kluth zuständig sein.
Nach den Vorstandswahlen verabschiedete Johannes Ackermann den langjährigen Schriftführer des Kreisvorstandes, Reinhard „Kiehli“ Kiehlmann, der nicht wieder kandidiert hatte, mit einem Blumenstrauß und einem Geschenk.
Als Delegierte für die BDK wurden Hasso Rosenthal, Uwe Schwarze, Jörg Kenter, Johannes Ackermann, Jürgen Köpke, Claudia Lax und Dr. Wiebke Vergin gewählt. Ersatzdelegierte sind Elke Ebeling, Reinhard Kiehlmann und Hans-Otto Saatkamp.
Zu Kassenprüfern wurden Tina Ilm und Heinz-Udo Lammers gewählt. Alle Wahlen und Abstimmungen auf dieser MV erfolgten einstimmig, auch die Verabschiedung des Haushaltsplans 2015/16.
Die MV beschloss eine Satzungsänderung. Der/Die Schatzmeister/in kann ein sachkundiges Mitglied zur Unterstützung hinzuziehen. Anschließend stimmte die Versammlung einem Antrag des Kreisvorstandes zur Mitgliedergewinnung und –aktivierung zu, in dem der GV unter anderem mit der Unterstützung junger Kolleginnen und Kollegen bei der GEW-Arbeit beauftragt wird. Ein Antrag des Ortsverbandes (OV) Rheiderland zur Konkretisierung der Hilfen bei der Umsetzung der Inklusion wird an die Bezirksdelegiertenkonferenz weitergeleitet.
Kurz vor 19.00 Uhr schloss Johannes Ackermann die Versammlung. Ein Dankeschön auch noch an Hasso Rosenthal, der die Fotos auf der MV „schoss“, und an Jürgen Köpke, der die Tagungstechnik bediente.
Wir ziehen folgendes Fazit:
Der GEW-Kreisverband Leer hat ein Vorstandsteam, mit dem man optimistisch in die Zukunft gehen kann.
Das ist das Ergebnis einer Umfrage, die das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Vodafone-Stiftung Deutschland durchgeführt und über die die Neue Osnabrücker Zeitung in ihrer Online-Ausgabe berichtete. Unser GV-Kollege Uwe Schwarze schickte uns den nachfolgenden Link zum Artikel, der weitere Hintergrundinformationen enthält.
http://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/554825/umfrage-mehr-als-70-prozent-der-eltern-vertrauen-lehrern#gallery&0&0&554825 (Link markieren, rechte Maustaste, auf Link öffnen klicken)