Erzieherinnen verdienen mehr – für ein besseres EGO

150408_warnstreik_erzieherinnenAuch unsere Kolleginnen und Kollegen in den Kitas sind zurzeit in harten Tarifauseinandersetzungen um bessere Eingruppierungen in  der Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE). Ver.di hat die Verhandlungen bereits für gescheitert erklärt. Auch in der GEW laufen die Vorbereitungen für eine unbefristete Arbeitsniederlegung. Worum geht es?

Die 2009 in Kraft getretene Entgelttabelle wird den Anforderungen der über 1,2 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Sozial- und Erziehungsberufen nicht gerecht. Über 350.000 Erzieherinnen und Erzieher bilden mit gut 67% die größte Berufsgruppe in Kindertageseinrichtungen, gefolgt von rund 60.000 KinderpflegerInnen (12%) und weiteren Beschäftigten mit einschlägiger Berufsqualifikation.

Gehaltsrückstand aufholen, Eingruppierung verbessern

Im Vergleich: Das Durchschnittsgehalt (brutto, Vollzeit) aller ArbeitnehmerInnen in Deutschland lag nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2013 bei 3.449,00 Euro. Das Gehalt von ErzieherInnen liegt im Schnitt knapp 640 Euro, das von ErzieherInnen mit schwieriger Tätigkeit 412 Euro unter dem monatlichen Durchschnittsgehalt aller ArbeitnehmerInnen.
Auch Fachkräfte mit Hochschulabschluss stehen kaum besser da. So verdienen SozialarbeiterInnen (TVöD S 11) im Durchschnitt 3.314,63 Euro und liegen 134 Euro unter dem monatlichen Durchschnittsgehalt aller ArbeitnehmerInnen.

Der Gehaltsrückstand zu anderen Berufsgruppen und die geringere Steigerung des Bruttomonats-verdienstes kann deshalb nur durch eine deutliche Steigerung der Bezahlung und eine höhere Eingruppierung für alle sozialpädagogischen Fachkräfte überwunden werden.

Eingruppierung der Leitungstätigkeit nicht unter der Entgeltgruppe S 11

Der geringe Gehaltsunterschied der Leitung einer kleinen Kita (EG S 7) zum pädagogischen Personal (EG S 6) entspricht nicht der mit der Leitungsaufgabe verbundenen Aufgabe und Verantwortung. Der Abstand der Eingruppierung muss deshalb deutlich erhöht werden.

Angleichung der Stufenlaufzeiten

Im öffentlichen Dienst erreichen Beschäftigte nach 15 Jahren die Endstufe der Gehaltstabelle (Stufe 6). Für den Sozial- und Erziehungsdienst wurden diese „Stufenlaufzeiten“ mit Einführung der Entgeltordnung für den SuE um zwei Jahre verlängert. In den Verhandlungen soll erreicht werden, dass auch für die Sozial- und Erziehungsberufe die allgemeine Stufenlaufzeit von 15 Jahren gilt (siehe Tabelle 4).

Realistische Kriterien für die Eingruppierung von Kita-LeiterInnen

Die GEW setzt sich dafür ein, dass in einem neuen Berechnungsverfahren zusätzlich zum Kriterium Platzzahl (genehmigte, bisher: belegte), die Anzahl der Beschäftigten als Messzahl berücksichtigt wird. Auf Grundlage dieser Messzahlen soll die Eingruppierung künftig in vier, statt bisher sechs, Entgeltgruppen vorgenommen werden.

Nachteile durch Arbeitgeberwechsel beseitigen

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers droht unter Umständen ein Gehaltsverlust. ErzieherInnen, die nach mehr als siebenjähriger Berufstätigkeit in ihrer Entgeltgruppe Stufe 4 erreicht haben, müssen damit rechnen, bei ihrem neuen Arbeitgeber höchstens in Stufe 3 eingeordnet zu werden. Diese Regelung gilt für den gesamten öffentlichen Dienst (§ 16 TVöD). Übernimmt eine Kita-Leitung bei einem neuen Arbeitgeber eine größere Einrichtung führt auch das nicht zwingend zu einem höheren Gehalt. Die bereits erreichte Stufe kann nicht mitgenommen werden, denn in der neuen Tätigkeit wird die bisherige Berufserfahrung als KitaleiterIn nur bis zu Stufe 3 angerechnet. ErzieherInnen werden bei Übernahme einer Kita bei einem neuen Arbeitgeber grundsätzlich in Stufe 1 eingruppiert, da sie keine explizite vorhergehende Berufserfahrung in der Kita-Leitung haben. Auch hier kann es zu Einkommensverlusten kommen.

Nachteile durch Übernahme höherwertiger Tätigkeiten beim selben Arbeitgeber beseitigen

Bei der Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit erfolgt eine Eingruppierung in eine dementsprechend höhere Entgeltgruppe. Die Zuordnung in eine Stufe wird allerdings so vorgenommen, dass man in die Stufe kommt, mit der lediglich ein Mindestbetrag an Zugewinn erzielt wird. Die bereits erworbene Stufe kann nicht mitgenommen werden.

Nachteile durch Höher- und anschließende Herabgruppierung beseitigen

Auch bei einer Höhergruppierung mit anschließender Herabgruppierung kann es zu einem dramatischen Gehaltsverlust kommen.

Neue Berufe eingruppieren

Die Eingruppierung wird nach sog. „Tätigkeitsmerkmalen“ vorgenommen. Die darin enthaltenen Formulierungen stammen zum großen Teil aus den 1970er Jahren. Sie müssen an die realen Verhältnisse in den Arbeitsfeldern angepasst werden. Vorhandene Wertungswidersprüche müssen beseitigt und neue Berufe (z. B. KindheitspädagogIn), Arbeitsfelder (z. B. Schulsozialarbeit) und Tätigkeiten (z. B. Fachberatung) für eine angemessene Vergütung berücksichtigt werden.

Die Kolleginnen und Kollegen in den Kitas, die gemeinsam mit unserer Gewerkschaft GEW und mit  ver.di für verbesserte Eingruppierungen kämpfen, brauchen unsere Solidarität.

Hans-Otto Saatkamp

1. Mai-Kundgebung in Papenburg

2015-05-01_1Mai_Banner_800x345Am  1. Mai 2015 jährt sich der Tag der Arbeit zum 125. Mal. Aber auch in Bundesrepublik Deutschland können wir ein Mai-Jubiläum feiern. Der 1. Mai 2015 wird der 65. Tag der Arbeit in der Bundesrepublik sein. Zeit ihn in Rente zu schicken?

Werfen wir einen Blick auf das Mai-Plakat 1950

1. mai 1950Völkerfrieden – nichts wäre wichtiger als das.

Vollbeschäftigung – statistisch gibt es prozentual nur noch eine relativ geringe Arbeitslosenquote, dafür aber immer mehr prekäre Arbeitsverhältnisse (Minijobs, Leiharbeit, Werk- und Fristverträge) mit geringen Löhnen und ungünstigen Perspektiven für die betroffenen Menschen.

Schutz der Arbeitskraft – gerade auch unter Lehrkräfte ein Thema. Nach einer Umfrage der Krankenkasse DAK sind 60% der Lehrkräfte sicher, dass sie sich frühpensionieren lassen bzw. können dies nicht ausschließen.

Sozialer Wohnungsbau – auch 2015 gibt es in vielen Orten zu wenig bezahlbaren Wohnraum.

Die Auflistung zeigt, die Zeiten haben sich geändert, die Probleme sind geblieben. Mit anderen Worten – der 1. Mai hat nichts von seiner Aktualität verloren. Er steht für eine solidarische Gesellschaft,  gegen die Kapitalmacht der Wirtschaft.

Die 1. Mai-Kundgebung in Papenburg beginnt um

11.00 Uhr auf dem Ölmühlenplatz vorm Zeitspeicher

Anton Henzen (DGB-KV-Vorsitzender) wird sie eröffnen.

Jan-Peter Bechtluft (Bgm. der Stadt Papenburg) und Pastor Gerrit Weusthof werden Grußworte sprechen.

Die Mairede hält Dr. Patrick Schreiner vom DGB-Landesbezirk, ein Gewerkschafter der klaren Worte, dessen Ansprache zu hören, sich auf jeden Fall lohnt.

Mit Songs von Easy Living klingt die Maifeier dann aus.

Hans-Otto Saatkamp

 

 

 

Besoldungsreport – DGB kritisiert Entwicklung der Beamtenbezüge

Es geht in diesem Report um die Entwicklung der Einkommen der Beamtinnen und Beamten von Bund, Ländern und Kommunen. Dabei ist vor allem das Jahr 2008 von Bedeutung, weil in diesem Jahr die überwiegende Anzahl der Länder erstmals die Möglichkeit nutzten, über die Erhöhung ihrer beamteten Beschäftigten zu entscheiden, denn seit der sog. Föderalismusreform I 2006 können die Landesgesetzgeber die Besoldung und Versorgung ihrer BeamtInnen, VersorgungsempfängerInnen und RichterInnen eigenständig regeln. Hier die wichtigsten Ergebnisse des Reports:

Die Tarifergebnisse im Öffentlichen Dienst, also die Abschlüsse für Angestellten und Arbeiter, sind schlechter als die durchschnittliche tarifliche Entwicklung in Deutschland.

Die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder hat in der Besoldung zu tiefen Einschnitten geführt. Mittlerweile unterscheiden sich die Bezüge von Bundesland zu Bundesland erheblich. Das Prinzip „Besoldung folgt Tarif“, das die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtenbezüge beinhaltete, hat seine Gültigkeit verloren. Im ersten Besoldungsreport stellte der DGB fest, dass sich Besoldung um bis zu 18,5% auseinanderentwickelt hat. 2015 ist sie allenfalls geringfügig kleiner geworden.

Im Besonderen wurden die Besoldungsgruppen A 5, A 9 und A 13 untersucht. Für Niedersachsen ergibt sich für A 9 (LehrerInnen für Fachpraxis) und A 13 (u. a. FörderschullehrerInnen) folgendes Bild:

Im Vergleich der durchschnittlichen Jahresbruttobesoldung für A 9 liegt Niedersachsen auf Platz 10 unter den 16 Bundesländern und dem Bund. Bei A 13 kommt es auf Platz 6. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass Niedersachsen die Beamtenbezüge bereits um 2,5% für 2015 erhöht hat, bei vielen anderen Ländern steht die Anhebung der Besoldungsbezüge noch bevor.

Niedersachsen gehört zu den 5 Bundesländern deren reale durchschnittliche Monatsbruttobesoldung ohne Einmal- und Sonderzahlungen höher ist als ihre fiktive durchschnittliche Monatsbruttobesoldung. Die reale Monatsbruttobesoldung ist der Betrag den der Beamte tatsächlich erhält. Unter der fiktiven Monatsbruttobesoldung wird der Betrag verstanden, den der Beamte hätte bekommen müssen, wenn der Tarifergebnisse zeit- und wirkungsgleich übertragen worden wären.

Wie viel ein Beamter oder eine Beamtin verdient, hängt gegenwärtig von seinem oder ihrem Dienstherrn ab. Immer häufiger wird das Prinzip „Besoldung folgt Tarif“ durchbrochen, um Haushaltslöcher zu stopfen. Auch in Niedersachsen ist dies jederzeit wieder möglich, vielleicht mit dem perfiden Argument gerechtfertigt, den niedersächsischen Beamten gehe es dann immer noch besser als Beamten in manchem anderen Bundesland. Wir haben ja noch die Rechtfertigung für die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für Gymnasiallehrkräfte im Ohr.

Wer alles noch genauer lesen möchte, kann dies hier tun:

DGB-Besoldungsreport-2015

Hans-Otto Saatkamp

 

 

 

Reformen wollen wir mitgestalten, nicht bezahlen

„Klassenfahrten gehören zu den schönsten Erlebnissen während der Schulzeit. Sie sollten niemandem verwehrt bleiben.“ Mit diesen Worten wird Kultusministerin Frauke Heiligenstadt in einer Pressemitteilung des MK zitiert.

Das ist die eine Seite der Medaille. Für Lehrkräfte sind es meist auch sehr anstrengende Tage. Ein Arbeitstag auf Klassenfahrt beginnt meist um 7.00 Uhr und endet oft erst gegen Mitternacht. Gehen wir von einem normalen Arbeitstag mit 8 Stunden aus und von seinem tatsächlichen Ende um 23.00 Uhr, bleiben 8 Stunden unbezahlte Mehrarbeit. In der Woche summiert sich das auf 30-40 Stunden. Dafür gibt es bisher einen Zeitausgleich von 4 Unterrichtsstunden, zukünftig soll es eine mehr sein.

Frau Heiligenstadt spricht in diesem Zusammenhang von einem großen Schritt, den sie auf die Lehrerinnen und Lehrer zugegangen sei. Aber ihr gehen hier doch ein wenig die Maßstäbe verloren. Wenn eine zusätzliche Entlastung von 1 Stunde für die Arbeitsbelastung während einer Klassenfahrt ein großer Schritt ist, was ist dann die zusätzliche, wöchentliche Belastung für Gymnasiallehrkräfte um 1 Unterrichtsstunde? Nach Ansicht der Landesregierung ein moderater, also ein eher maßvoller Beitrag. So rechtfertigte sie 2013 jedenfalls die Erhöhung.

Es ist umgekehrt. Die zusätzliche Stunde bei Klassenfahrten ist ein längst überfälliger, kleiner Schritt, dagegen sind die höheren Unterrichtsverpflichtungen für Lehrkräfte an (beruflichen) Gymnasien und die Rücknahme der vorgesehenen Erhöhung der Altersermäßigung große Belastungen.

Neben der zusätzlichen Stunde sollen die Obergrenzen für die Übernachtungskosten und für Nebenkosten deutlich erhöht werden. Es sind notwendige und richtige Schritte. Aber der Anspruch auf volle Erstattung nach dem Reisekostenrecht ist damit noch längst nicht erfüllt, wie auch der GEW-Landesverband in seiner Stellungnahme betont. Dabei gäbe es doch zwei Zauberwörter: Notwendigkeit und Nachweis. Mit anderen Worten, alle Reisekosten, die notwendig und nachgewiesen sind, werden erstattet.

Hintergrund des Konfliktes ist der Klassenfahrt-Boykott an Gymnasien, unter dem viele Schülerinnen und Schüler zu leiden haben. Andererseits wissen wir, wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Und viele wirksame Möglichkeiten dazu haben Lehrerinnen und Lehrer nicht. Die rot-grüne Koalition hat 2013 viele Qualitätsverbesserungen in Schule und Ausbildung in die Wege geleitet, die wir gerne mitgestalten wollen. Sie hat damals auch beschlossen, dass ein Teil der niedersächsischen Lehrerinnen und Lehrer dies mit zu bezahlen hätten. Dagegen werden wir uns auch weiterhin wehren.

Hans-Otto Saatkamp

Eine unglückliche Entscheidung

Über 20 Jahre lang wurden verdiente Gewerkschaftsmitglieder in einem würdigen Rahmen im Rathaus der Stadt Leer bzw. im Heimathaus Aschendorf und in früheren Jahren auf der Brigg „Friederike von Papenburg“ geehrt. In diesem Jahr wurde die Veranstaltung kurzfristig vom DGB abgesagt.

Die Ehrung verdienter Gewerkschafter ist eine Würdigung von Kolleginnen und Kollegen, die sich in ihren Betrieben und ihren Gewerkschaften über viele Jahre für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingesetzt haben. Ich habe an allen Veranstaltungen in Leer und im letzten Jahr auch in Aschendorf teilgenommen und ich hatte immer den Eindruck, dass dies auch so von den Geehrten empfunden wurde. In Leer konnten die Geehrten die Glückwünsche des Bürgermeisters, des DGB-Kreis- und später des Regionsvorsitzenden sowie des bzw. der IG-Bevollmächtigten entgegennehmen. Auch dies drückte den besonderen Rahmen dieser Veranstaltung aus.

Diese Ehrung wurde seit den frühen neunziger Jahren vom DGB und von allen Gewerkschaften getragen und von der Stadt Leer durch die Bereitstellung des Rathaussaales unterstützt. Aus unserem Organisationsbereich wurden in dieser Zeit Kolleginnen und Kollegen geehrt, die über viele Jahre die Arbeit der GEW geprägt haben, wie unter anderem Hans Bierwirth, Klaus Kluth, Elke Ebeling, Wilfried Hitzemann, Gerd Ahring, Jörg Kenter, Horst Bewernitz und Reinhard Kiehlmann. In diesem Jahr hatten wir unseren Kollegen Hasso Rosenthal vorgeschlagen.

Vielleicht gibt es innerhalb anderer Gewerkschaften und im DGB Diskussionsbedarf über diese Veranstaltung, dazu ist bis 2016 ausreichend Zeit. Entscheidend ist, dass die Ehrung 2016 wieder durchgeführt wird, sonst geht ein Stück Gewerkschaft verloren.

Hans-Otto Saatkamp