Besoldungsreport – DGB kritisiert Entwicklung der Beamtenbezüge

Es geht in diesem Report um die Entwicklung der Einkommen der Beamtinnen und Beamten von Bund, Ländern und Kommunen. Dabei ist vor allem das Jahr 2008 von Bedeutung, weil in diesem Jahr die überwiegende Anzahl der Länder erstmals die Möglichkeit nutzten, über die Erhöhung ihrer beamteten Beschäftigten zu entscheiden, denn seit der sog. Föderalismusreform I 2006 können die Landesgesetzgeber die Besoldung und Versorgung ihrer BeamtInnen, VersorgungsempfängerInnen und RichterInnen eigenständig regeln. Hier die wichtigsten Ergebnisse des Reports:

Die Tarifergebnisse im Öffentlichen Dienst, also die Abschlüsse für Angestellten und Arbeiter, sind schlechter als die durchschnittliche tarifliche Entwicklung in Deutschland.

Die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder hat in der Besoldung zu tiefen Einschnitten geführt. Mittlerweile unterscheiden sich die Bezüge von Bundesland zu Bundesland erheblich. Das Prinzip „Besoldung folgt Tarif“, das die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtenbezüge beinhaltete, hat seine Gültigkeit verloren. Im ersten Besoldungsreport stellte der DGB fest, dass sich Besoldung um bis zu 18,5% auseinanderentwickelt hat. 2015 ist sie allenfalls geringfügig kleiner geworden.

Im Besonderen wurden die Besoldungsgruppen A 5, A 9 und A 13 untersucht. Für Niedersachsen ergibt sich für A 9 (LehrerInnen für Fachpraxis) und A 13 (u. a. FörderschullehrerInnen) folgendes Bild:

Im Vergleich der durchschnittlichen Jahresbruttobesoldung für A 9 liegt Niedersachsen auf Platz 10 unter den 16 Bundesländern und dem Bund. Bei A 13 kommt es auf Platz 6. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass Niedersachsen die Beamtenbezüge bereits um 2,5% für 2015 erhöht hat, bei vielen anderen Ländern steht die Anhebung der Besoldungsbezüge noch bevor.

Niedersachsen gehört zu den 5 Bundesländern deren reale durchschnittliche Monatsbruttobesoldung ohne Einmal- und Sonderzahlungen höher ist als ihre fiktive durchschnittliche Monatsbruttobesoldung. Die reale Monatsbruttobesoldung ist der Betrag den der Beamte tatsächlich erhält. Unter der fiktiven Monatsbruttobesoldung wird der Betrag verstanden, den der Beamte hätte bekommen müssen, wenn der Tarifergebnisse zeit- und wirkungsgleich übertragen worden wären.

Wie viel ein Beamter oder eine Beamtin verdient, hängt gegenwärtig von seinem oder ihrem Dienstherrn ab. Immer häufiger wird das Prinzip „Besoldung folgt Tarif“ durchbrochen, um Haushaltslöcher zu stopfen. Auch in Niedersachsen ist dies jederzeit wieder möglich, vielleicht mit dem perfiden Argument gerechtfertigt, den niedersächsischen Beamten gehe es dann immer noch besser als Beamten in manchem anderen Bundesland. Wir haben ja noch die Rechtfertigung für die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für Gymnasiallehrkräfte im Ohr.

Wer alles noch genauer lesen möchte, kann dies hier tun:

DGB-Besoldungsreport-2015

Hans-Otto Saatkamp