Der Arbeitskreis Ostfriesische Hochschultage der GEW unter der Leitung von Jürgen Richter tagte im Europahaus und diskutierte die Vorplanungen für die Hochschultage 2015. Mehrere Universitäten wurden vorgeschlagen. Die Tagung, ein Serviceangebot der Gewerkschaft für ostfriesische Schulen wird im März 2015 im Europahaus stattfinden. Themenschwerpunkt soll die misslungene Schulpolitik der vergangenen Jahrzehnte sein und wie man in den Schulen damit positiv umgehen kann. Hilfen für den Schulalltag sollen angeboten werden, gewerkschaftliche Positionen gestärkt werden. Die Finanzierung durch die GEW ist gesichert.
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Ausbildungsabbruch Jugendlicher in Ostfriesland und Papenburg (AbJOP)
In Emden fand am 23. 1. 2014 an der Fachhochschule Emden die Präsentation der Ergebnisse einer Untersuchung über Ursachen von Ausbildungsabbrüchen statt. Die von Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden gemeinsam finanzierte Studie sollte Material zur Verbesserung der gegenwärtigen Lage bereitstellen. Grundaussagen waren, dass bundesweit 25% der Ausbildungsverträge und der Kammerbezirk über dem Bundesdurchschnitt liegt. Das hat vielfältige Gründe. In unserer Region fällt auf, dass im Gastronomiebereich unverhältnismäßig viele Azubis ihre Ausbildung abbrechen. Hauptgrund ist leider oft das problematische Verhalten der Ausbilder. In einer Podiumsdiskussion mit Jürgen Ahlmann (Dehoga), Thorsten Albers (Hotel Regina Maris), Adolf Groen (IHK), Oliver Hublitz (DGB), Andreas Epple (VAO) und Klaus Voortmann (Agentur für Arbeit) tauschten die Teilnehmer Ideen für eine Verbesserung der Situation der Azubis (z.B. Ausbildung der Ausbilder, verschärfte Einhaltung des Berufsbildungsgesetzes und des Arbeitsschutzgesetzes) aus.
Bericht von der Fachgruppenbezirkstagung in Sage am 12. 2. 2014
Gemäß dem Beschluss der LDK in Göttingen der Neuordnung der Fachgruppen werden die Fachgruppen GHS und RS aufgelöst (Anpassung an neue Schulstrukturen). Dafür werden die neuen Fachgruppen GS (Grundschulen) und RHO (Realschulen, Hauptschulen, Oberschulen) gegründet.
Hervorgehoben wird die jahrzehntelange gute Arbeit der „alten“ Fachgruppen GHS und RS mit ihren schulformübergreifenden Diskussionen, die in der Vergangenheit die GEW positiv mitgestaltet haben. Deshalb soll es auch regelmäßige gemeinsame Fachgruppentagungen geben. An der Landespolitik wird kritisiert, dass Lehrerinnen und Lehrer Mehrarbeit aufgebürdet wird und die Altersreglungen sich verschlechtern. Die Vorbereitung auf die Personalratswahlen 2016 werden mit dem Appell eröffnet, mehr junge Kolleginnen und Kollegen als Kandidaten zu finden.
Rudolf Hickel kommt
Mit dem bekannten Bremer Wirtschaftswissenschaftler Professor Rudolf Hickel findet im Europahaus Aurich eine Veranstaltung zum Thema
„Entmachtet die Finanzmärkte – gegen eine wirtschaftsliberale Marktpolitik“
am 9. April 2014 um 19 Uhr statt.
Alle GEW-Mitglieder sind herzlich eingeladen.
Häusliches Arbeitszimmer und Einkommensteuer
Das häusliche Arbeitszimmer ist seit Jahrzehnten ein Kampfplatz von Fiskus und Steuerzahlern. Der Staat zeigt sich seit einiger Zeit restriktiv, wenn Steuerzahler solche Kosten geltend machen wollten, da für das Finanzamt schwer zu kontrollieren ist, ob ein Raum in einer Privatwohnung auch wirklich dem Beruf und der Einkommenserzielung dient.
Die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer dürfen heute laut Gesetz nur dann in voller Höhe von der Steuerschuld abgezogen werden, wenn der Raum den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit des Steuerzahlers bildet. Ist das nicht der Fall, ist ein Abzug der Kosten bis maximal 1250 Euro im Jahr möglich, wenn der Steuerzahler für die zu Hause erledigte Arbeit keinen anderen Platz hat. Bisher galt außerdem die Regel, dass es sich nur dann um ein richtiges Arbeitszimmer handeln kann, wenn der Raum fast ausschließlich beruflich genutzt wird. Wer also beispielsweise regelmäßig am heimischen Esstisch arbeitete, hatte keine Chance, den Fiskus an den Kosten des Zimmers zu beteiligen. Nun zeichnet sich ab, dass der Bundesfinanzhof diese Vorschrift kippen wird. Der IX. Senat ist zu der Ansicht gekommen, dass Steuerzahler auch dann ihre Ausgaben für einen Arbeitsplatz daheim geltend machen können, wenn der Raum mal privat und mal erwerbsmäßig genutzt wird. Die Kosten könnten im selben Anteil, den die berufliche Nutzung zeitlich ausmacht, abgesetzt werden. Das hieße: Wer einen Raum die halbe Zeit zur Arbeit nutzt, kann auch die Hälfte der Kosten (wie Miete oder Zinsen) geltend machen.
Endgültig entscheiden muss diese Frage nun der Große Senat des obersten deutschen Steuergerichts.
(Quelle: ZEIT Nr. 8/2014)