Etwas abweichend vom Beitrag vom 23.11.14 auf der Homepage der GEW Leer bzgl. der altersdiskriminierenden Besoldung scheinen mir noch folgende beiden klarstellenden Informationen wichtig zu sein:
1. Einen vorsorglichen Antrag auf Entschädigung sollte jede/r verbeamtete
Kollegin/e stellen, wenn sie/er die höchste Dienstaltersstufe noch nicht
erreicht hat.
2. Es empfiehlt sich, den Antrag zunächst weiterhin jedes Jahr bis spätestens
zum 31. Dezember neu einzureichen.
Ich erfuhr dies erst kürzlich durch eine E-Mail von Britta Delique (Landesreferat ´Berufliche Bildung und Weiterbildung´) an einen anderen GEW-Kreisverband. Nähere Informationen und ein Antragsmuster findet man nachwievor auf der Internet-Seite des Landesverbandes Niedersachsen der GEW: gew-niedersachsen.de
Uwe Schwarze