Auf der Internetseite des Landesverbandes Niedersachsen der GEW findet Ihr einen neuen Beitrag vom 18.11.14 bzgl. der ganz aktuellen Rechtsprechung zur altersdiskriminierenden Besoldung. Es wird angeregt, im laufenden Jahr 2014 noch einen vorsorglichen Antrag auf Entschädigung zu stellen, um aus der Rechtslage resultierende eventuelle Ansprüche zu wahren. Dies ist wohl vorwiegend für jüngere Kolleginnen und Kollegen wichtig. Im Mitgliederbereich der Website befindet sich zusätzlich ein Antragsmuster, in das man nur noch wenige persönliche Daten eintragen muss.
(Uwe Schwarze)