An alle Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen im Landkreis Leer
Einladung zu einer Schulungsveranstaltung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir laden Sie herzlich ein zu einer Schulungsveranstaltung zu folgendenThemen:
1. Vertragsbedingungen von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Grundschulen
2. Arbeitszeit
3. Was geht, was geht nicht?
4. Rechte
5. und Pflichten
am Dienstag, 28.05.2013 von 16 – 18 Uhr
im Ostfriesenhof Leer, Raum Aurich
Referent: Heinz Rutkowski (Mitglied des SBPR)
Die GEW-Fraktion im Schulbezirkspersonalrat Osnabrück hat in enger Zusammenarbeit mit der Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, eine Broschüre erarbeitet, die Grundlage für die Schulung sein wird.
Für GEW-Mitglieder übernimmt der Kreisverband Leer die Kosten für Kaffee/ Tee und Kuchen, Nicht-Mitglieder zahlen einen Unkostenbeitrag von 10,00 Euro für die Verpflegung und die Broschüre.
Anmeldungen per Mail (hans-otto.saatkamp@gew-leer.de) oder Post (Hans-Otto Saatkamp * Lüchtenborger Pad 5 * 26826 Weener) bitte bis spätestens 22.05.2013 bei Kollege Saatkamp einreichen. Pro Grundschule können 2 – 3 Pädagogische Mitarbeiterinnen teilnehmen. Bei Überzeichnung entscheidet das Datum der Anmeldung.
Und hier ist noch ein ganz wichtiger „Urlaubstipp“:
Mehrurlaub für 2012 schon gesichert?
Es geht um Pädagogische MitarbeiterInnen, die 2012 das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Sie hatten nach dem bis Ende 2012 gültigen TV-L einen Urlaubsanspruch von 29 Arbeitstagen, sofern sie das 30. Lebensjahr 2012 noch nicht vollendet hatten, einen solchen von 26 Arbeitstagen. Die gleichlautende tarifliche Regelung des TV-ÖD für die Bundesbediensteten hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 20.03.2012 für unwirksam erklärt.
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat am 18.07.2012 die damals geltende altersabhängige Urlaubsstaffelung zum 31.12.2012 gekündigt und beschlossen, „für die Jahre 2011 und 2012 bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 26 TV-L übertariflich altersunabhängig einen Urlaub in Höhe von jeweils 30 Arbeitstagen zu gewähren“.
Das niedersächsische Finanzministerium gab dazu folgenden Hinweis:
„Ausschließlich der Mehrurlaub entsprechend dem o.a. Beschluss kann Beschäftigten übertariflich auf Antrag und bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 26 TV-L bis zum 30.06.2013 gewährt werden.“
Das vollständige Schreiben ist im Internet zu finden.
Der Mehrurlaub beträgt für KollegInnen, die das 30. Lebensjahr aber das 40. Lebensjahr 2012 noch nicht vollendet hatten 1 Arbeitstag, für KollegInnen, die das 30. Lebensjahr 2012 noch nicht vollendet hatten, 4 Arbeitstage, wenn ihre Arbeitszeit auf 5 Tage in der Woche verteilt ist.
Dieser Mehrurlaub muss – wie oben beschrieben – beantragt und bis zum 30.06.2013 gewährt, d.h. auch genommen werden.
Deshalb ist es wichtig, sofern der Mehrurlaub noch nicht gewährt worden ist, diesen jetzt umgehend bei der Schulleitung geltend zu machen. Gleichzeitig können konkrete Wünsche zur zeitlichen Lage des Mehrurlaubs beantragt werden. Sollte darüber mit der Schulleitung keine Einigung erzielt werden, bestimmt der Personalrat nach § 66 Abs. 1 Ziffer 3 NPersVG mit.
Der Antrag auf Mehrurlaub könnte folgenden Wortlaut haben:
Antrag auf Mehrurlaub für das Urlaubsjahr 2012
Hiermit beantrage ich für das Urlaubsjahr 2012 … Tage Mehrurlaub. Ich möchte meine zusätzlichen Urlaubstage an folgenden Tagen nehmen:
(…)