Liebe Kolleginnen und Kollegen,
durch ein Anschreiben der Landesschulbehörde an alle Schulen sind die tarifbeschäftigten Lehrkräfte über eine neue Entgeltordnung für Lehrkräfte informiert worden. Die versendeten Informationen haben leider zu erheblichen Irritationen bei einigen tarifbeschäftigten Lehrkräften geführt.
Viele tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen haben jetzt viele Fragen und sind verunsichert. Sie fragen konkret nach, wie sie sich jetzt am besten verhalten sollten.
Die GEW in Niedersachsen und die GEW auf der Bundesebene sind noch dabei die Auswirkungen des Tarifvertrages zu prüfen und die Beratungen der Lehrkräfte auf rechtliche fundierte Füße zu stellen!
Es ist zur Zeit noch nicht möglich, die Auswirkungen des Tarifvertrages in ganzer Breite deutlich zu machen und jeden Einzelfall fundiert und abgesichert zu beraten!
Auch pauschale Aussagen über negative Auswirkungen bei der Jahressonderzahlung und zum Strukturausgleich sind jetzt nicht möglich!
Wir machen daher alle auf folgende Punkte aufmerksam:
Kein GEW- Mitglied muss und sollte jetzt einen Antrag auf Aufnahme in die Entgeltordnung für Lehrkräfte stellen!
Es werden jetzt keine Fristen versäumt!
Anträge auf Aufnahme in die Entgeltordnung können bis zum 31. Juli 2016 gestellt werden und Anträge zur Angleichungszulage von 30€ sogar bis zum 31. Juli 2017 (!).
Wir müssen jetzt die Beratungen der GEW (TarifexpertInnen und JuristInnen) in Ruhe abwarten!
Auskünfte an hilfesuchende Kolleginnen und Kollegen müssen rechtssicher und fundiert sein!