Tarifabschluss für Tarifbeschäftigte der Länder
Passabler Lohnabschluss erreicht, VBL-Leistungen verteidigt, VBL-Beiträge steigen, L-EGO weiter kampffähig – so lässt sich das Tarifergebnis zusammenfassen, das in der vierten Verhandlungsrunde in Potsdam für den öffentlichen Dienst der Länder (ohne Hessen) erreicht wurde.
Die Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften sieht Gehaltserhöhungen in zwei Schritten vor:
2,1 Prozent zum 1. März 2015,
2,3 Prozent, mindestens aber 75 Euro zum 1. März 2016.
Bis einschließlich E12 (in Stufe 1), E9 in Stufe 3 und E8 in Stufe 5 macht der Mindestbetrag mehr als 2,3 Prozent aus.
Zur Forderung der Gewerkschaften nach einer Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten hat die TdL keine Aussage machen wollen.
In Niedersachsen werden mit Wirkung vom 01.06.2015 die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen der Beamten und Pensionäre um 2,5 % erhöht.
Im Jahr 2016 werden deren Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen ab 01.06.2016 um 2,0 % angehoben.
Forderung der Gewerkschaften ist eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf den Beamtenbereich. Da die Tarifgehälter ab 01. März erhöht werden, ist der erste Teil der Forderung nicht erfüllt, der zweite Teil ist eine Rechenaufgabe, deren Ergebnis wir abwarten.
In der Zusatzversorgung (VBL) konnte eine Verschlechterung der Rentenberechnung verhindert werden. Die jetzt erzielte Vereinbarung sieht vor, das Leistungsrecht nicht zu verändern, und ist frühestens nach 10 Jahren kündbar. Im Gegenzug einigten sich beide Seiten darauf, die Umlagen und Beiträge schrittweise zu erhöhen.
In der umlagefinanzierten Zusatzversorgung West steigen die Arbeitnehmerbeiträge zum 1. Juli 2015 um 0,2 Prozentpunkte, zum 1. Juli 2016 und zum 1. Juli 2017 noch einmal um jeweils 0,1 Prozentpunkte.
Das „Angebot“ der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für einen Eingruppierungstarifvertrag für Lehrkräfte wurde von Bundestarifkommission und Koordinierungsvorstand der GEW nach ausführlicher Diskussion mit großer Mehrheit abgelehnt. Es sah weder einen verbindlichen Einstieg in die „Paralleltabelle“ (A12 = E12, A11 = E11 u.s.w.) noch sonstige Verbesserungen vor, hätte aber eine Friedenspflicht mit sich gebracht.
Möglich, dass wir in den nächsten Tagen wegen der Ablehnung zum Eingruppierungstarifvertrag für Lehrkräfte ein „Lehrer- und GEW-Bashing“ erleben werden. Wir werden hier über die Ablehnung und ihre Gründe weiter informieren.