Auch unsere Kolleginnen und Kollegen in den Kitas sind zurzeit in harten Tarifauseinandersetzungen um bessere Eingruppierungen in der Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE). Ver.di hat die Verhandlungen bereits für gescheitert erklärt. Auch in der GEW laufen die Vorbereitungen für eine unbefristete Arbeitsniederlegung. Worum geht es?
Die 2009 in Kraft getretene Entgelttabelle wird den Anforderungen der über 1,2 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Sozial- und Erziehungsberufen nicht gerecht. Über 350.000 Erzieherinnen und Erzieher bilden mit gut 67% die größte Berufsgruppe in Kindertageseinrichtungen, gefolgt von rund 60.000 KinderpflegerInnen (12%) und weiteren Beschäftigten mit einschlägiger Berufsqualifikation.
Gehaltsrückstand aufholen, Eingruppierung verbessern
Im Vergleich: Das Durchschnittsgehalt (brutto, Vollzeit) aller ArbeitnehmerInnen in Deutschland lag nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2013 bei 3.449,00 Euro. Das Gehalt von ErzieherInnen liegt im Schnitt knapp 640 Euro, das von ErzieherInnen mit schwieriger Tätigkeit 412 Euro unter dem monatlichen Durchschnittsgehalt aller ArbeitnehmerInnen.
Auch Fachkräfte mit Hochschulabschluss stehen kaum besser da. So verdienen SozialarbeiterInnen (TVöD S 11) im Durchschnitt 3.314,63 Euro und liegen 134 Euro unter dem monatlichen Durchschnittsgehalt aller ArbeitnehmerInnen.
Der Gehaltsrückstand zu anderen Berufsgruppen und die geringere Steigerung des Bruttomonats-verdienstes kann deshalb nur durch eine deutliche Steigerung der Bezahlung und eine höhere Eingruppierung für alle sozialpädagogischen Fachkräfte überwunden werden.
Eingruppierung der Leitungstätigkeit nicht unter der Entgeltgruppe S 11
Der geringe Gehaltsunterschied der Leitung einer kleinen Kita (EG S 7) zum pädagogischen Personal (EG S 6) entspricht nicht der mit der Leitungsaufgabe verbundenen Aufgabe und Verantwortung. Der Abstand der Eingruppierung muss deshalb deutlich erhöht werden.
Angleichung der Stufenlaufzeiten
Im öffentlichen Dienst erreichen Beschäftigte nach 15 Jahren die Endstufe der Gehaltstabelle (Stufe 6). Für den Sozial- und Erziehungsdienst wurden diese „Stufenlaufzeiten“ mit Einführung der Entgeltordnung für den SuE um zwei Jahre verlängert. In den Verhandlungen soll erreicht werden, dass auch für die Sozial- und Erziehungsberufe die allgemeine Stufenlaufzeit von 15 Jahren gilt (siehe Tabelle 4).
Realistische Kriterien für die Eingruppierung von Kita-LeiterInnen
Die GEW setzt sich dafür ein, dass in einem neuen Berechnungsverfahren zusätzlich zum Kriterium Platzzahl (genehmigte, bisher: belegte), die Anzahl der Beschäftigten als Messzahl berücksichtigt wird. Auf Grundlage dieser Messzahlen soll die Eingruppierung künftig in vier, statt bisher sechs, Entgeltgruppen vorgenommen werden.
Nachteile durch Arbeitgeberwechsel beseitigen
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers droht unter Umständen ein Gehaltsverlust. ErzieherInnen, die nach mehr als siebenjähriger Berufstätigkeit in ihrer Entgeltgruppe Stufe 4 erreicht haben, müssen damit rechnen, bei ihrem neuen Arbeitgeber höchstens in Stufe 3 eingeordnet zu werden. Diese Regelung gilt für den gesamten öffentlichen Dienst (§ 16 TVöD). Übernimmt eine Kita-Leitung bei einem neuen Arbeitgeber eine größere Einrichtung führt auch das nicht zwingend zu einem höheren Gehalt. Die bereits erreichte Stufe kann nicht mitgenommen werden, denn in der neuen Tätigkeit wird die bisherige Berufserfahrung als KitaleiterIn nur bis zu Stufe 3 angerechnet. ErzieherInnen werden bei Übernahme einer Kita bei einem neuen Arbeitgeber grundsätzlich in Stufe 1 eingruppiert, da sie keine explizite vorhergehende Berufserfahrung in der Kita-Leitung haben. Auch hier kann es zu Einkommensverlusten kommen.
Nachteile durch Übernahme höherwertiger Tätigkeiten beim selben Arbeitgeber beseitigen
Bei der Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit erfolgt eine Eingruppierung in eine dementsprechend höhere Entgeltgruppe. Die Zuordnung in eine Stufe wird allerdings so vorgenommen, dass man in die Stufe kommt, mit der lediglich ein Mindestbetrag an Zugewinn erzielt wird. Die bereits erworbene Stufe kann nicht mitgenommen werden.
Nachteile durch Höher- und anschließende Herabgruppierung beseitigen
Auch bei einer Höhergruppierung mit anschließender Herabgruppierung kann es zu einem dramatischen Gehaltsverlust kommen.
Neue Berufe eingruppieren
Die Eingruppierung wird nach sog. „Tätigkeitsmerkmalen“ vorgenommen. Die darin enthaltenen Formulierungen stammen zum großen Teil aus den 1970er Jahren. Sie müssen an die realen Verhältnisse in den Arbeitsfeldern angepasst werden. Vorhandene Wertungswidersprüche müssen beseitigt und neue Berufe (z. B. KindheitspädagogIn), Arbeitsfelder (z. B. Schulsozialarbeit) und Tätigkeiten (z. B. Fachberatung) für eine angemessene Vergütung berücksichtigt werden.
Die Kolleginnen und Kollegen in den Kitas, die gemeinsam mit unserer Gewerkschaft GEW und mit ver.di für verbesserte Eingruppierungen kämpfen, brauchen unsere Solidarität.
Hans-Otto Saatkamp