Allen GEW-Mitgliedern wünschen wir FROHE WEIHNACHTEN

deko weihnachten 2013Für die GEW im Kreis Leer geht ein erfolgreiches Jahr 2014 zu Ende. In unserer Geschäftsstelle konnten wir viele Mitglieder begrüßen und ihnen bei individuellen Anliegen hilfreich zur Seite stehen. Unsere Webseite mit brandaktuellen und nützlichen Artikeln wurde täglich von etwa 150 Besucherinnen und Besuchern aufgerufen.

Wir führten Informationsveranstaltungen zur Inklusion, zur rot-grünen Bildungspolitik und zur gescheiterten Schulentwicklung in Niedersachsen durch. Wir boten Seminare für Berufseinsteiger/innen und für 60plus-Jahrgänge an. Unsere AJUM führte wie jedes Jahr einen Vorlesewettbewerb durch. Unsere Kreissenioren organisierten Betriebsbesichtigungen und gesellige Runden. Wie immer sehr stark besucht war unsere Personalräteschulung. In Erinnerungen schwelgen konnten unsere Jubilare, die zu einer stilvollen Ehrung ins Schulmuseum eingeladen wurden. Ein besonders großer Erfolg war unsere gesellige „Auszeit“ an der Jümme mit Püntenfahrt und dem gemeinsamen Abendessen. Die Internetredaktion sagt im Namen des Kreisvorstandes ganz herzlich „DANKE“ für viele gemeinsame und solidarische Momente in und mit unserer GEW im Kreis Leer.

Wir freuen uns auf ein spannendes Jahr 2015! Schon in den ersten Wochen des neuen Jahres bieten wir unsere Didacta-Fahrt an und dann geht es auch schon los mit der Tarifauseinandersetzung. Dort werden wir uns sicherlich bei der einen oder anderen Aktion sehen! Ebenfalls schon im März gibt es DIE GEW-Bildungsveranstaltung schlechthin: Die Ostfriesischen Hochschultage, übrigens hervorragend geeignet für SCHILF-Tagungen!-, im Europahaus Aurich. Unser Vorstandskollege Hasso Rosenthal hat das Programm soeben fertig und online gestellt.

Der geschäftsführende Kreisvorstand der GEW in Leer bedankt sich bei allen Mitgliedern für die bekundete Treue sowie für das der GEW entgegengebrachte Vertrauen im zu Ende gehenden Jahr und wünscht allen eine freudige und gesegnete Weihnachtszeit.

Altersdiskriminierende Besoldung – Nachtrag

Etwas abweichend vom Beitrag vom 23.11.14 auf der Homepage der GEW Leer bzgl. der altersdiskriminierenden Besoldung scheinen mir noch folgende beiden klarstellenden Informationen wichtig zu sein:

1. Einen vorsorglichen Antrag auf Entschädigung sollte jede/r verbeamtete
Kollegin/e stellen, wenn sie/er die höchste Dienstaltersstufe noch nicht
erreicht hat.

2. Es empfiehlt sich, den Antrag zunächst weiterhin jedes Jahr bis spätestens
zum 31. Dezember neu einzureichen.

Ich erfuhr dies erst kürzlich durch eine E-Mail von Britta Delique (Landesreferat ´Berufliche Bildung und Weiterbildung´) an einen anderen GEW-Kreisverband. Nähere Informationen und ein Antragsmuster findet man nachwievor auf der Internet-Seite des Landesverbandes Niedersachsen der GEW: gew-niedersachsen.de

Uwe Schwarze

Tarifforderungen für 2015 beschlossen

5,5 Prozent mehr Gehalt und tarifliche Eingruppierung angestellter Lehrkräfte

Forderungen für die Länder-Tarifrunde 2015 beschlossen

Die GEW hat heute in Berlin gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes die Forderungen für die anstehenden Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vorgestellt. Sie fordern eine Gehaltssteigerung um 5,5 Prozent, mindestens aber um 175 Euro monatlich für alle Tarifbeschäftigten. Die Tariferhöhung soll in allen Bundesländern zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden.

Für die GEW ist von entscheidender Bedeutung, dass der Einstieg in die tarifliche Eingruppierung der 200.000 angestellten Lehrkräfte gelingt. „Der tarifpolitische Skandal, dass es für die größte Beschäftigtengruppe im öffentlichen Dienst der Länder keinen Tarifvertrag gibt, der ihre Eingruppierung regelt, muss endlich beendet werden“, betonte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe während der Pressekonferenz der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes.

Die Tarifverhandlungen beginnen am 16. Februar 2015.

GEW nimmt Stellung zum neuen nds. Schulgesetz

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft begrüßt die von der Landesregierung vorgelegte Novelle des Niedersächsischen Schulgesetzes.
Die Novelle ermöglicht es den Kommunen und Landkreisen, die Schulformen zu führen, die dem wachsen-den Interesse der Eltern an höheren Bildungsabschlüssen und den Bedingungen des demografischen Wandels Rechnung tragen. Es bietet den Schulträgern die Möglichkeit, alle Schulformen des gegliederten Schulsystems zu erhalten und Integrierte Gesamtschulen zu errichten. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft bleibt bei ihrer grundsätzlichen Forderung, dass die Integrierte Gesamtschule Regelschule werden soll.
Angesichts des demografischen Wandels ist es konsequent, dass Schulträger frei entscheiden können, ob sie bei Errichtung einer Integrierten Gesamtschule Schulen des gegliederten Schulsystems weiterführen.
Das Gymnasium wird durch die im Gesetz festgelegte Rückkehr zum Abitur nach 13 Jahren und die Reform der Gymnasialen Oberstufe sowie die Ermöglichung des gleichberechtigten Zugangs zum Ganztag so erneu-ert, wie das im ausführlichen Dialog-Prozess von allen Beteiligten gewünscht worden war. Zudem garantiert die Schulgesetznovelle allen Eltern, ihr Kind zu zumutbaren Bedingungen auf ein Gymnasium zu schicken. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass Gymnasien bei Errichtung von Integrierten Gesamtschulen Bestand haben. Mehr als 50 neue Integrierte Gesamtschulen wurden in den letzten Jahres gegründet, ohne dass ein Gymnasium geschlossen werden musste. Diese Entwicklung macht deutlich, dass in Niedersachsen immer mehr Eltern wünschen, dass ihr Kind an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule sein Abitur macht – eine positive Tendenz.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft begrüßt des Weiteren, dass alle Schulformen beim Zugang zu den von ihnen gewünschten Ganztagsmodellen (offener, teilgebundener oder gebundener Ganztag) gleichberechtigt sind.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft fordert, dass Schulsozialarbeit für alle Schulformen etabliert bzw. fortgeführt wird.
Grundschulen sollen jetzt die Möglichkeit erhalten, bis zum vierten Schuljahrgang differenziertere Lernrückmeldungen als Zensuren zu geben. Sie sind auch über die flexible Eingangsstufe hinaus nicht mehr auf Jahrgangsklassen festgelegt. Die Schullaufbahnempfehlung entfällt und wird ersetzt durch zwei auf den zukünftigen Bildungsweg der Schülerinnen und Schüler ausgerichtete Gespräche, die die Eltern über die Wahl der weiterführenden Schulform beraten.
Die Rechtsstellung der Gesamtschulen wird verbessert, auch wenn die Novelle ihnen – anders als das letzte rot-grüne Schulgesetz – nicht den Status von Regelschulen zuerkennt. Die Ungleichbehandlung der Schulform Gesamtschule im Vergleich zu den übrigen Schulformen wird abgebaut. Auch Integrierte Gesamtschulen können künftig eine eigene Grundschule führen.

Die vollständige ausführliche Stellungnahme kann hier Stellungnahme der GEW zum Niedersaechsischen Schulgesetz heruntergeladen werden.