Wichtige Informationen aus dem Bezirkspersonalrat

Das neue „KURZGEFASST“ ist da! Hier geht es zum Download.

Die Themen in dieser Ausgabe:

1. Kooperationsverträge im Zusammenhang mit ganztagsspezifischen Angeboten

2. Bereitstellung von Schulbüchern für die Lehrkräfte

3. Reisekosten bei Klassenfahrten

4. Pensionierungen und Neueinstellungen

5. Reisekosten abrechnen!

6. Anträge stellen!

7. Abordnungen (u.a. auch im Zusammenhang mit der Inklusion)

8. Personelle Änderungen im Schulbezirkspersonalrat Osnabrück

9. Gute Wünsche…

DGB-Kampagne zur Bundestagswahl

Politischer Wille allein bewirkt nichts, wenn er nicht an entscheidender Stelle bekundet wird.

Wir müssen wieder mehr Menschen davon begeistern sich aktiv für ihre Interessen politisch – sowie auch gewerkschaftspolitisch – einzusetzen!

Nur so kann Demokratie leben!

Das verbindende Element der Kampagne zur Bundestagswahl ist die Charta für „Gute Arbeit – Gutes Leben – Gute Rente – soziales Europa!“. In dieser Charta sind unsere Forderungen an eine arbeitnehmerfreundliche Politik festgeschrieben. Ziel ist es, viele Unterschriften nicht nur von KollegInnen, Betriebs- und Personalräten, sondern auch von Vereinen, Institutionen, Arbeitgeber, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Prominenten sowie Einzelpersonen zu erhalten.

Bereitstellung von Schulbüchern für Lehrkräfte (vorl. MK-Erlass)

Vorläufige Handlungsempfehlung

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 12.03.2013 – 9 AZR 455/11 – entschieden, dass der Arbeitgeber gehalten ist, seinen Lehrkräften die zur sachgerechten Durchführung ihres Unterrichts erforderlichen Lehr- und Unterrichtsmittel zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören auch die von der Fachkonferenz verbindlich eingeführten Schulbücher.

Zur Umsetzung der Rechtsprechung gelten folgende Hinweise:

Soweit Lehrkräfte den Bedarf an für den Unterricht benötigten Lehrbüchern, deren Verwendung von der Fachkonferenz oder Bildungsgangs- und Fachgruppen beschlossen wurde, geltend machen, ist zunächst zu prüfen, ob dieser Bedarf aus den an der Schule bereits in der Schulbibliothek o. Ä. vorhandenen Lehrbüchern gedeckt werden kann. Die Lehrkraft erklärt schriftlich, dass ihr das benötigte Buch nicht anderweitig zur Verfügung gestellt wurde (etwa durch Frei- oder Prüfexemplare).
Eine Anschaffung von Lehrbüchern kommt nur für die Schulbibliothek in Betracht; eine Eigentumsübertragung an die jeweilige Lehrkraft ist – der o.a. Rechtsprechung entsprechend – ausdrücklich ausgeschlossen. Die Lehrkraft ist darauf hinzuweisen, dass das Lehrbuch im einwandfreien Zustand zu belassen und nach Gebrauch zurückzugeben ist.
Die Erstattung der Kosten für ein privat angeschafftes Lehrbuch kommt nicht in Betracht.
Nachträgliche Zahlungen von Aufwendungsersatz durch das Land Niedersachsen für den bereits getätigten Erwerb von Schulbüchern führen zu steuerpflichtigem Arbeitslohn und sind durch die Lehrkräfte gegebenenfalls privat zu versteuern.

Da die Begründung des Urteils bisher noch nicht vorliegt, gelten diese Handlungsempfehlungen vorläufig.

Entgelttabelle TV-L

Auf vielfachen Wunsch veröffentlichen wir an dieser Stelle den „Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder 2013 – Lehrer“ für den „Bereich Länder, Tarifgebiet West“.

Ob und wie dieser Tarifabschluss auf die Besoldung für Beamte übertragen wird, steht noch in den Sternen. Immer mehr Länder gehen dazu über, die Tarifabschlüsse zeitlich verzögert zu übertragen oder Nullrunden für die höheren Gruppen einzuschieben, so z. B. in Bremen und NRW (rot-grün regierte Länder!). Rheinland-Pfalz schießt den Vogel ab und legt für die kommenden 5 Jahre ein Prozent Erhöhung pro Jahr fest. Grund genug für die GEW, ein Rechtsgutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Prof. Battis von der Humboldt-Universität Berlin in Auftrag zu geben. Ulrich Battis kommt zu dem Ergebnis, dass die amtsangemessene Besoldung nicht gewährleistet sei und empfiehlt „Ganz einfach: klagen“. Das Gutachten finden die Kolleg/innen auf der GEW-Website: http://gew.de/Gutachten_Sonderopfer_fuer_Beamte_unzulaessig.html

1

2

3

4

5

6

E 15Ü

4931.05

5473.31

5987.91

6325.45

6408.45

E 15

3918.45

4344.52

4504.98

5074.92

5506.53

E 14

3547.73

3935.05

4161.91

4504.98

5030.65

E 13Ü

3630.72

3824.39

4161.91

4504.98

5030.65

E 13SR

3271.06

3630.72

3824.39

4200.65

4720.78

E 13

3242.26

3601.92

3795.59

4171.85

4691.98

E 12

2904.72

3225.65

3679.38

4077.79

4592.38

E 11

2805.12

3109.46

3336.32

3679.38

4177.39

E 10

2699.99

2998.79

3225.65

3452.52

3884.13

E 9

2384.58

2644.64

2777.46

3142.65

3430.39

E 8

2232.85

2476.32

2586.98

2692.12

2808.32

2880.26

E 6

2050.25

2271.58

2382.25

2492.92

2564.85

2642.31

Gültigkeit der Tabelle: 01.01.2013 – 31.12.2013

Im GEW-Büro kann man sich auch eine gedruckte Version dieser Tabelle abholen. Gerne auch für andere tarifbeschäftigte Kollegen.

 

Öffnungszeiten immer montags von 16.00 bis 18.00 Uhr.