22.000 Beamte machen ihr Recht geltend
Unser Vorstandskollege Uwe Schwarze, der zu diesem Thema bereits am 23.11. und am 18.12. Beiträge hier publiziert hatte, fand diesen Artikel in der Neuen Osnabrücker Zeitung, auf den ihr per folgendem Link zugreifen könnt
Wir hatten auf diese Ansprüche auch über unseren E-Mail-Verteiler hingewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom 30.10.2014 einigen der Beamtinnen und Beamten eine Entschädigung i.H.v. 100 €/Monat zugesprochen, abhängig vom jeweils maßgeblichen Besoldungsrecht sowie vom Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs. Das Land wartet jetzt die schriftliche Urteilsbegründung ab, ehe es über die Widersprüche der Kolleginnen und Kollegen entscheidet. Möglicherweise werden dann weitere Rechtsschutzverfahren notwendig.
Zeitgleich mit dieser Meldung wurde auch bekannt, dass die Landesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf verabschiedet hat, mit dem die altersdiskriminierende Besoldung beseitigt werden soll. Dabei wird die bisherige Struktur der Grundgehaltstabelle mit zwölf Stufen und Aufstiegsintervallen von zwei, drei und vier Jahren beibehalten. Der Entwurf, der nun von den Verbänden erörtert werden soll, regelt zudem die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen neu.